Full text: Buchgewerbliches Hilfsbuch

Stehenlassen des Maschinensatzes 57 
YP- 
tig- 
rnt 
eue 
en, 
ens 
un- 
Er- 
rel- 
Derartige säumige Mitarbeiter, die der Schrecken aller Heraus- 
geber sind; wenn eine bestimmte Reihenfolge der einzelnen Teile 
eines Sammelwerkes eingehalten werden muß, können bei Ma- 
schinensatz nicht sehr gefihrlich werden, weil. man alle iibrigen 
Beiträge im Satz ausführen und korrigieren kann und beim Ein- 
treffen der Nachzügler nur diese noch zu erledigen braucht. 
In der durch den Maschinensatz gegebenen Möglichkeit des un- 
begrenzten Stehenlassens von Satz liegt einer der wichtigsten Vor- 
teile, welche die Setzmaschine, als die hervorragendste neuzeitliche 
her 
ag- 
en- 
irt, 
ch, 
ür- 
fen 
ige 
ren 
ick 
der 
Einer der Seitengänge Mittelgang 
im Platten- und Stehsatzlager. Diese ausgedehnten, feuersicheren Lagerräume, die sich in einem 
5 Meter unter dem Straßenniveau liegenden Unterkeller befinden, enthalten den stehenden Satz 
für über 1000 Werke im Umfange von ca. 11000 Bogen. Der Satzwert beträgt etwa 325000 Mark, 
der Metallwert etwa 170000 Mark 
der 
'OIr- 
ng. 
.uf- 
: in 
der 
ck- 
uf, 
etz 
be- 
rü- 
irit- 
em 
en. 
Errungenschaft auf typographischem Gebiete, gebracht hat. Für 
nur wenige Mark Entschädigung pro Bogen und Jahr kann der 
Satz eines jeden Werkes, das Aussicht bietet, in absehbarer Zeit 
neugedruckt zu werden, aufbewahrt werden, und es kommen da- 
mit nicht nur die Kosten des Neusatzes oder des etwaigen Stereo- 
typierens in Wegfall, sondern es wird insbesondere auch die für 
den Neusatz erforderliche Zeit gespart und alle Unerquicklich- 
keiten, die mit dem Korrekturenlesen des Neusatzes seitens des 
Verfassers verknüpft zu sein pflegen. Auch für Bücher, die bei 
neuer Auflage erheblichen Umänderungen unterliegen, ergibt sich 
durch das Aufbewahren des Satzes zumeist noch immer ein Vor- 
teil, sofern nur die Neubearbeitung nicht einer gänzlichen Um- 
gestaltung gleichkommt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.