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(1a auf 9, !» auf 1, 3, auf *, Steine u. s. w.) zur Anwendung. Sollen die
Röhren kreisrunden Querschnitt erhalten, so sind zu deren Herstellung die Mauer-
steine entsprechend zu verhauen oder Formsteine zu verwenden.
Bei der Reinigung der weiten Schornsteine steigt der Schornsteinfeger in
sie hinein, er „befährt“ sie. Die engen Schornsteine werden „gefegt“, indem
ein Besen, durch eine etwa 3 kg schwere eiserne Kugel beschwert, in denselben
auf und ab bewegt wird.
Da die gesetzlichen Bestimmungen über Anlage und Ausführung der engen
Schornsteine nicht ohne Kinfluss auf die Konstruktion derselben sind, so er-
scheint es nicht überflüssig, die wichtigeren derselben hier folgen zu lassen.
Sie lauten:
1.
Alle Schornsteine müssen aus unverbrennlichem Material hergestellt
und von Grund auf fundamentiert oder, wenn sie in oberen Stock-
werken beginnen, auf unverbrennlicher ‚Unterlage sicher unterstützt
werden. Sie sind in einem sich überall gleichbleibendem Querschnitte
bis mindestens 0,30 m über Dach zu führen.
‘ine andere als die senkrechte Richtung darf den Sehornsteinen nur
gegeben werden, wenn sie ringsum zwischen massiven Wänden liegen
oder durch gemauerte Bögen oder eiserne Träger sicher unterstützt sind.
Reinigungsöffnungen sind in der Regel unten und oben, ausserdem
auch bei Richtungsänderungen, wenn die Neigung gegen die Horizon-
tale weniger als 60° beträgt, anzuordnen und mit dicht schliessenden
eisernen Thüren zu versehen. Die oberen Reinigungsöffnungen können
fehlen, wenn die Reinigung bequem vom Dache aus erfolgen kann.
Die Schornsteine müssen mit vollen, dichten Fugen gemauert werden;
die Innenseite erhält meistens einen Putzüberzug, doch wäre ein sorg-
fältig hergestellter Fugenverstrich vorzuziehen, da der Putz sich infolge
des Setzens des Mauerwerkes oft schon während der Ausführung der
Schornsteine ablöst. Die Aussenseite innerhalb der Gebäude ist stets
zu putzen.
Die Zungen und Wangen der Schornsteine müssen mindestens !/2 Stein
stark und, wo sie unmittelbar an Holz (bei Treppenháusern an Holz-
wangen) oder an die Nachbargrenze anstossen, mindestens 1 Stein
Stärke erhalten.
Schornsteinwangen von weniger als 25 em Stärke müssen von Holz-
werk mindestens 10 cm oder, wenn sie durch eine doppelte in Ver-
band gelegte Dachsteinschicht gegen das Holzwerk isoliert werden,
mindestens 6,5 cm entfernt bleiben.
Für Berlin ist ein Minimalquerschnitt von 250 qem vorgeschrieben
und müssen dort mithin die Sehornsteine mindestens !| auf 3, Stein
gross ausgeführt werden, sofern Ziegelsteine gewöhnlicher Grösse
(6,5 < 12 x 25 cm) Verwendung finden sollen. In ein Sehornsteinrohr
diesen Querschnittes dürfen höchstens drei Zimmeröfen oder ein
Küchenherd eingeführt werden: für jeden weiteren einzuführenden
Ofen ist der Querschnitt um mindestens 80 qem zu vergrössern,
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