Full text: Der Maurer (2. Band)

    
  
    
   
  
      
  
  
   
   
   
     
    
    
   
   
     
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
   
    
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(1a auf 9, !» auf 1, 3, auf *, Steine u. s. w.) zur Anwendung. Sollen die 
Röhren kreisrunden Querschnitt erhalten, so sind zu deren Herstellung die Mauer- 
steine entsprechend zu verhauen oder Formsteine zu verwenden. 
Bei der Reinigung der weiten Schornsteine steigt der Schornsteinfeger in 
sie hinein, er „befährt“ sie. Die engen Schornsteine werden „gefegt“, indem 
ein Besen, durch eine etwa 3 kg schwere eiserne Kugel beschwert, in denselben 
auf und ab bewegt wird. 
Da die gesetzlichen Bestimmungen über Anlage und Ausführung der engen 
Schornsteine nicht ohne Kinfluss auf die Konstruktion derselben sind, so er- 
scheint es nicht überflüssig, die wichtigeren derselben hier folgen zu lassen. 
Sie lauten: 
1. 
Alle Schornsteine müssen aus unverbrennlichem Material hergestellt 
und von Grund auf fundamentiert oder, wenn sie in oberen Stock- 
werken beginnen, auf unverbrennlicher ‚Unterlage sicher unterstützt 
werden. Sie sind in einem sich überall gleichbleibendem Querschnitte 
bis mindestens 0,30 m über Dach zu führen. 
‘ine andere als die senkrechte Richtung darf den Sehornsteinen nur 
gegeben werden, wenn sie ringsum zwischen massiven Wänden liegen 
oder durch gemauerte Bögen oder eiserne Träger sicher unterstützt sind. 
Reinigungsöffnungen sind in der Regel unten und oben, ausserdem 
auch bei Richtungsänderungen, wenn die Neigung gegen die Horizon- 
tale weniger als 60° beträgt, anzuordnen und mit dicht schliessenden 
eisernen Thüren zu versehen. Die oberen Reinigungsöffnungen können 
fehlen, wenn die Reinigung bequem vom Dache aus erfolgen kann. 
Die Schornsteine müssen mit vollen, dichten Fugen gemauert werden; 
die Innenseite erhält meistens einen Putzüberzug, doch wäre ein sorg- 
fältig hergestellter Fugenverstrich vorzuziehen, da der Putz sich infolge 
des Setzens des Mauerwerkes oft schon während der Ausführung der 
Schornsteine ablöst. Die Aussenseite innerhalb der Gebäude ist stets 
zu putzen. 
Die Zungen und Wangen der Schornsteine müssen mindestens !/2 Stein 
stark und, wo sie unmittelbar an Holz (bei Treppenháusern an Holz- 
wangen) oder an die Nachbargrenze anstossen, mindestens 1 Stein 
Stärke erhalten. 
Schornsteinwangen von weniger als 25 em Stärke müssen von Holz- 
werk mindestens 10 cm oder, wenn sie durch eine doppelte in Ver- 
band gelegte Dachsteinschicht gegen das Holzwerk isoliert werden, 
mindestens 6,5 cm entfernt bleiben. 
Für Berlin ist ein Minimalquerschnitt von 250 qem vorgeschrieben 
und müssen dort mithin die Sehornsteine mindestens !| auf 3, Stein 
gross ausgeführt werden, sofern Ziegelsteine gewöhnlicher Grösse 
(6,5 < 12 x 25 cm) Verwendung finden sollen. In ein Sehornsteinrohr 
diesen Querschnittes dürfen höchstens drei Zimmeröfen oder ein 
Küchenherd eingeführt werden: für jeden weiteren einzuführenden 
Ofen ist der Querschnitt um mindestens 80 qem zu vergrössern, 
X 
Fig. 
quadratise 
Fig. 1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
E] 
  
  
  
  
Zu seiner 
wir sehen 
Fig. 1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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