Full text: Kulmer Land und Pomerellen (Danzig und Westpreußen) (1.)

    
den Brot-, Sleiſch-, Schuh- und Krambänken und 
von der Badſtube. In einer zweiten Urkunde von 
demſelben Datum, 1378, gestattet der Hochmeiſter 
den Ratleuten der Stadt Danzig den Bau eines 
Kaufhauſes noch zwanzig Jahre auszuſetzen, und 
dafür den vom Kaufhauſe zu erwartenden Zins auf 
die Kaufleute einzeln umzulegen. Als Begründung 
wird angegeben, daß die Stadt Danzig keine Hof- 
ſtatt noch Raum habe zum Bau eines Kaufhauſes, 
„und auch zu arm ſei durch mancherlei Arbeit, die 
ſie zu tun habe“. Der erſte Einwand war berechtigt, 
aber an ihre auch nur vorübergehende Armut haben 
die Danziger wohl ſelbsſt nicht geglaubt. Dieſe 
zwanzigjährige Friſt wurde vom Hochmeiſter Con- 
rad von Jungingen 1398 um weitere zwölf Jahre 
verlängert, nachher ist es dann überhaupt nicht mehr 
zum Bau eines Kaufhauſes gekommen. Unmittel- 
bar nach Empfang jener Urkunde von 1378 unter- 
nahm der Rat aber den Bau eines Rathauſes und 
ſchloß darüber am 6. März 1379 einen Vertrag mit 
Meister Hinrich ab, die Baurechnungen von 1379 
bis 1381 sind noch erhalten. Es entstand hier ein 
Verwaltungsgebäude von 14:37 Meter Grundfläche, 
das nur Schreibſtuben und Sitzungsſäle für den 
Rat und das Gericht enthält. Eine Beſonderheit 
iſt aber der stattliche Turm von 7,0:8,5 Meter 
Grundfläche, der aus der Mitte der Langgaſſen- 
Front emporſteigt. Das Vorbild gab wohl der Turm 
des Thorner Rathauſes ab, oder wenn man weiter 
gehen will, die Anlage der großen Türme in den 
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