nischer und wirtschaftlicher Beziehung s. die Broschüre
gleichen Namens von H. Wagner, DVJ-Verlag, Berlin
1936, Preis 65 Pfg.
3. Handelsnamen. Die Erd- und Mineralfarben wer-
den meist unter den üblichen Namen verkauft, die ihre
Herkunft und Zusammensetzung ungefähr bezeichnen,
z. B. Ocker, Chromgelb, Pariserblau. Sind sie als rein be-
zeichnet, so müssen sie auch im technischen Sinn rein
sein, d. h. sie dürfen nur die für die Fabrikation un-
bedingt nótigen Substrate und die nicht vermeidbaren
techischen. Verunreinigungen enthalten. So darf z. B.
Chromgelb zitron rein neben einem Rest lóslicher Salze
auch einen gewissen Anteil schwefelsaures Blei enthalten,
weil ohne dieses der zitrongelbe Farbton nicht erzeugt
werden kann. Die reinen Erd- und Mineralfarben sind
in der folgenden Tabelle zusammengestellt, die schon
vor längerer Zeit zwischen den Farbenfabrikanten und
dem Reichsbund für das deutsche Malergewerbe verein-
bart wurde. Neuerdings hat der Reichsbund die Werk-
stoffprüfung selbst in die Hand genommen und die Far-
ben, die er befürwortet, in einer Werkstoff-
Stammrolle zusammengestellt ?).
Als „echt“ sind solche Pigmente zu bezeichnen, die
das enthalten, was ihr Name besagt. Ein reines Schwefel-
quecksilber wäre demnach „Zinnober echt, rein“, ein
verschnittenes „Zinnober echt“. Bindende Norm ist das
aber noch nicht geworden.
Bei den aus Teerfarbstoffen (Anilinfarben) hergestell-
ten organischen Kórperfarben (Farblacken) ist die Han-
delsbezeichnung ganz unsicher. Mit Ausnahme einiger
weniger (z. B. Krapplack) verrát sie die Herkunft nicht.
Hier ist der Tummelplatz der tollsten Phantasienamen,
und der Verbraucher hat daher gar keinen Anhalts-
punkt. Er kann sich also nur dadurch schützen, dafs er
1) Ein RAL-Blatt über die Begriffsbestimmung der Mineral-
farben ist in Vorbereitung.
C
T
3
10
11
12.
13.
14,
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27,1
28. 1
29. 1
30. t
31, (
32. t
33.
34. %
35. €
36.1
1
37.1
38. F
39. F
40. F
41. E
42, E
43. 7
44. 2
45. 7
46. €
47, C
48. C
49 S