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nur für
Spezialzwecke in Frage kommend (Schablonierfarben), oder
aber beziehen sie sich auf angeriebene Massen und nicht auf
die Trockenfarben (Tempera-, Lack-, Aquarell-, Künstlerfar-
ben). Diese Namen sind später besprochen.
B. Eigenschaften der Körperfarben.
1. Farbton. Die Bezeichnung des Farbtons ist trotz.
aller Normungsversuche noch durchaus willkürlich. Um
einen bestimmten Farbton wenigstens annähernd genau
festzulegen, bedient man sich eines Farbsystems, wie es
u.a. in denen von Ost waldundBauman n vorliegt.
Die für Künstler ebenso hochinteressante wie befruch-
tende Goethesche Farbenlehre ist eine Lehre,
aber keine Normung und kommt daher für Zwecke
exakter Farbbezeichnung nicht in Frage. Die Grundlage
der meisten Farbenordnungen bildet der aus den reinen
Tönen gebildete Farbkreis, in dem sich die opti-
schen Gegenfarben ungefähr gegenüberstehen, also Rot
dem Grün, Gelb dem Blau oder Violett. Ostwald be-
zeichnet die Töne seines für den praktischen Gebrauch
bestimmten Farbkreises von 1 bis 24. Von den reinen
Tönen des Farbkreises leiten sich durch Mischen mit
Weiß die reinen hellen, durch Mischen mit Schwarz die
trüben, durch Mischen mit Weiß und Schwarz die hellen,
trüben Töne ab. So baut sich das sog. Farbdreieck auf:
Farbkreis Farbdreieck
(reine Töne) reiner Ton z. B.
Zitronengelb Rot
Gelbgrün Orange
| |
Mittelgrün Zinnoberrot mit
|
Aufhellung Trübung
X—-
mit
Seegrün Purpur Weiß
helles
Rotbraun
< > Dunkelrotbraun
Schwarz
Blau
l«
Hellrot
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