Herrn Eisengiessereibesitzer
Willibald Hertel in Werdau.
Nach hierher erstatteter Anzeige des Gendarm
Benndorf, hier, sind Sie am 15. d. Mts. mit Ihrem
Motorwagen iibermissig schnell durch die hiesige
Stadt gefahren. Die Uebertretung wird erwiesen
durch den Lehrer Schmidt hier.
Es wird deshalb hiermit gegen Sie auf Grund von
Paragraph 366,2 des Reichsstrafgesetzbuches eine
Geldstrafe von 3 Mark, an deren Stelle im Falle
Ihrer Zahlungsunfähigkeit eine Haftstrafe zu treten
hat, festgesetzt und haben Sie hiereben die entstan-
denen Kosten an 1 Mark 10 Pfennig an hiesige Rats-
sporteleinnahme zu bezahlen.
Sollten Sie sich durch diese Verfügung beschwert
fühlen, so können Sie innerhalb einer Woche nach
; deren Behándigung bei der unterzeichneten Polizei-
E behörde schriftlich oder mündlich oder beim Her-
i zoglich Sächsischen Amtsgericht zu Schmôlln
schriftlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers
auf gerichtliche Entscheidung antragen, widrigen-
falls gegenwärtige Strafverfügung gegen Sie voll-
streckbar wird.
Gössnitz, den 21. Juni 1900.
Der Stadtrath.
gez. Schnabel.
(Hertel fuhr nie zu schnell, er fuhr immer so, wie
das Gesetz es erlaubte, darauf konnte man ungesehen
einen Eid leisten.)
An Herrn Eisengiessereibesitzer
Willibald Hertel in Werdau.
| Laut Anzeige haben Sie am 29. August 1900
| Abends von %9—%10 Ihren Automobilwagen, trotz
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