von Reinhard Keiser, dem großen Hamburger Operisten, oder ein seltenes
Gesangbuch, wie das Straßburger Kirchenampt von 1530. Nach seinem
Tode ging leider aus Mangel eines Testaments die K. B. leer aus, und
Brüssel erwarb die kostbare Sammlung, die uns fast ebenso sicher war
wie in der jüngsten Zeit die Sammlung Erich Prieger.
In die Ära Espagne fällt auch der Ankauf der Sammlung Andre,
Der Hofrat Anton Andre hatte von Mozarts Witwe Konstanze den Nach-
laß, der außer dem Figaro sämtliche bedeutende Werke im Original, zu-
sammen 280 Hss., enthielt, für 1000 Dukaten gekauft. Dieser Nachlaß
wurde der Preußischen Regierung 1840/41 für 10000 Taler angeboten,
der Kauf aber abgelehnt, obwohl sich Mendelssohn, Meyerbeer und
Alexander von Humboldt dafür eingesetzt hatten. 1842 starb Anton
Andre und fünf Söhne teilten sich in das Erbe. Drei verkauften ihren
Anteil; 50 ihrer Werke zu erwerben, glückte der K. B., darunter die
Zauberflöte. Es ist ein unbestreitbares Verdienst Espagnes, die Brüder
August und Gustav Andre zum Verkauf ihrer Manuskripte an die K. B.
veranlaßt zu haben. Beide wollten nur vereint für 12000 Taler ver-
kaufen. Erst 1873 gelang es dadurch, daß der Großkaufmann Lands-
berger für die Kaufsumme eintrat, die Erwerbung zu vollziehen. Lands-
berger schenkte noch im folgenden Jahre eine ganze Reihe Mozartiana
und Beethovens Wellingtons Sieg und erhielt den Kommerzienrattitel.
Die K. B.ist damit in den Besitz von Millionenwerten gelangt, denn
heute kostet jede Seite Mozart mehr als 1000 Mark. Von seinem 8. bis
zu seinem letzten Lebensjahr läßt sich, abgesehen von den Jahren 1765
und 1790, aus unseren Originalbeständen sein Schaffen belegen. Einige
Jahre darauf schenkte der Rentier Demuth die Partitur von La Clemenza
di Tito, und auch später floß noch manche reiche Mozartspende ein,
so 1885 über Max Friedländer die C-dur-Sinfonie, 1901 über Fritz Simrock
Figaros Hochzeit und 1908 über Ernst von Mendelssohn die Entführung
und das Skizzenbuch des 8jährigen M. Alle Opern Mozarts außer dem
Schauspieldirektor und Don Giovanni sind damit, zu schweigen von
vielen anderen Werken, im Original in unserem Besitz.
Wie sich Erwerbsverhandlungen manchmal über Jahre hinaus aus-
dehnten und doch glücklich endeten, das zeigt uns auch der Fall Cheru-
bini. Bereits 1859 hatte Espagne bei dem Sohne des 1842 verstorbenen
Luigi Cherubini wegen dessen künstlerischen Nachlasses anfragen lassen,
mußte aber die Verhandlungen abbrechen, da 100000 Fr. gefordert
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