Staates sei, solehe Sammlungen anzulegen, wie sie ihm mit Aufwand
von Vermógen, Mühe und Zeit aufzurichten gelungen sei.
Mittlerweile war am 24. Juni 1823 dem Kónige Friedrich Wil-
helm III. von dem Universitátsmusikdirektor Johann Friedrich Naue
in Halle, der durch seinen Sammeleifer in Vermógensverfall gekommen
war, dessen an theoretischen und praktischen Drucken sowie an litur-
gischen Handschriften reiche Bibliothek in einem von Devotion trie-
fenden Schreiben für 4800 Thaler courant und 1800 Thaler Gold ange-
boten worden, wobei sich Naue noch anheischig machte, 1000 Gesangs-
stücke verschiedener Zeitperioden und Meister in unsere gebräuchliche
Partitur zu bringen. Der Kónig lehnte anfangs ab. Ein Bericht von
Zelter und dem Kónigl. Bibliothekar Spiker liegt aber vor, der erkennen
làOt, wie richtig sie die Sammlungen Naue und Pólchau eingeschützt
hatten; die Bedeutung der ersteren wurzelte in der àlteren Zeit und um-
faDte besonders das Gebiet der Liturgik, wáhrend Pólchaus Bibliothek
vor allem Wertvollstes für die Bach-Zeit darbot und das Bach-Archiv
Carl Philipp Emanuels in sich schloB. Die von ihnen vorgeschlagene
Vereinigung der wertvollsten Stücke beider vermochte in der Tat,
Berlin eine hochbedeutsame Musikbibliothek zu schaffen. Ausschlag-
gebend für den Ankauf der Sammlung Naue wurde schließlich das
kirchenmusikalische Interesse des Kónigs und des Ministeriums. Zum
Preise von 3000 Thalern wird die Erwerbung des gróften Teils der Naue-
Sammlung perfekt. Aber die Einverleibung der Pólchau-Sammlung, die
Hofrat Wilken besonders am Herzen lag, mifglückt vorerst, wird je-
doch nach dem Tode Pólchaus zur Tatsache. Von 1837 bis 1841 ziehen
sich die Verhandlungen hin. Mittlerweile wird am 24. März 1828 die
Aufstellung der Naueschen Sammlung in der K. B. und November 1829
die Übergabe der Dubletten an das Kirchenmusikinstitut angeordnet.
Am 4. Juli 1834 wird bereits angefragt, ob die musikalische Abteilung
auch gehórig geordnet sei und ob im verneinenden Falle die Heran-
ziehung eines Sachkundigen für Katalogisierung und Aufstellung ge-
wünscht werde. :
Nachdem das Ministerium schon in einem Schreiben an den Kónigl.
Bibliothekar Dr. Spiker vom 9. Juni 1837 den Ankauf der Pólchauschen
Sammlung für sehr erwünscht erachtet, ist aus dem Bericht des Ministers
Eichhorn vom 4. Márz 1841 ersichtlich, daf der König die Genehmigung
zu ihrem Ankauf gegeben hat, daf sie unter dem Namen des Urhebers
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