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34 Aloys Meister: Deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters usw.
groBen haben gich auch im Burgunderreich zur Geltung gebracht. Der Konig hält
mit den Grafen Hoftage ab und hört ihren Rat bei der Gesetzgebung.
Trotz der politischen Gleichstellung von Burgundern und Römern hat noch König
Gundobad um 500 zwei verschiedene Gesetzbücher erlassen, den liber eonsiitu-
tionum, spáter lex Burgundiorum genannt, für die Burgunder, und für rein rómische
Verhältnisse die ler Romana Burgundionum, später codex Papianus genannt.
B. Die Westvôlker.
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Urgesch. Bayerns, 12. S. RızzLEer, Gesch. Bayerns. I. 1878.
Im Westen hatte zuerst die Wanderung der Markomannen wieder Bewegung unter die be
reits ansässigen Germanen gebracht. Im weiteren Verlauf der Völkerwanderung der östlichen Grup-
h auch deren Nebenwirkungen bei den Westgermanen geltend; Volksteile wurden
pen machten sic
abgesprengt und nach dem Westen gedrängt; im Süden zieht wiederholt ein ganzes Völkergeprassel
vorüber; das große Hunnenreich wird gegründet und wieder zerstört, in die frei werdende Lücke
schoben sich die Langobarden, — kurz, im 3.Jh. ist auch im Westen ein Ineinanderschieben und Vor-
würtsdrüngen entstanden, das hier zur Bildung größerer Gruppen führte. Nachbarliche und ver-
wandte Völkerschaften verwuchsen wohl hier und da miteinander, andere sind auch durch politische
Motive, durch das Bedürfnis gemeinsamen Zusammentretens zegen äußere Feinde einander näher
gebracht worden; Bündnisse wurden geschlossen, gemeinsam ein Gebiet besiedelt, und so ergibt
Sich als schlieBiiches Resultat das Auftreten der zuerst lose gefügten, dann immer fester sich schlie-
Benden Stämme.
Ungefähr um dieselbe Zeit, da die Goten im Osten an der Schwelle des Römerreiches gebieterisch
eintrafen, zu Anfang des 3. Jhs., traten die Alamannen am Main, als Hauptgruppe der Sueben, vor
die Grenze des Limes. Bald erzwangen sie den Durchbruch und ergossen sich über die agri decu-
mates bis ins Alpenland der heutigen Schweiz. Am Niederrhein und in Holland bildete sich eine
andere Germanengruppe, die der Franken, im 4. Jh. noch getrennt in Salier und Ribuarier. Hinter
ihnen schieben sich die Friesen aneinander, es bhallen sich die Sachser. zusammen, stark genug, um
einen Volksteil abzugeben auf die britische Insel zur Gründung des angelsächsischen Reiches, und
es heben sich die Thüringer nach Aufnahme der Warnen und Angeln als besondere Gruppe heraus.
Das wurden die Stämme. Übergänge von dem einen zum andern waren noch da, fließende Grenzen
der Zugehörigkeit, aber in der Hauptsache war die Grundlage gefunden für die Entwicklung getrenn-
ter Stammesvölker. Zu ihnen gesellten sich im 6. Jh., aus Böhmen kommend, die Bayern.
a) Die Langobarden. Sie sind das einzige Volk der Westgermanen, das in die grobe Wander-
bewegung der Ost vólker hineingeriet. und auch dasselbe Wanderziel, Italien, hatte. Im Jahre 568
trafen sie dort ein, und zwar, im Gegensatz zu den bisher in Italien eingewanderten Germanen, als
Feinde der Rómer und Eroberer. Trotz ihrer geringen Volkszahl, die nach Tacitus durch ihre aufler-
ordentliche Tapferkeit wettgemacht wurde), haben sie die römische Herrschaft in Italien bis auf
geringe Reste zertrümmert. Daher finden wir auch bei ihnen keine Anlehnung an die römischen
Verfassungseinrichtungen; zwar haben sie nach Art der hospitalitas mit römischer Verpflegungs-
{licht zunächst sich einquartiert, aber alles Römische wurde beseitigt und ein nationaler Staat er-
richtet. An die hundert Jahre hielt sich das langobardische Volk ziemlich fr.i von römischen Ein-
jlüssen. Noch in der kóniglosen Zeit der langobardischen Herzogsregierung haben sie nach PAULUS
1) Tac., Germ. c. 40. Auch haben sie wiederholt Unfreie freigelassen, um sie ins Heer ein-
stellen zu können.