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Die Westvôlker 37
schaft und Verwandtschaft haben oft politische Gründe zum ZusammenschluB ge-
führt, gemeinsame Abwehr und notwendige gemeinsame Offensive. So sind die
Stämme weniger aus uralten nationalen Scheidungen hervorgegangen, sondern aus
Völkermischungen und Neugruppierungen, bei denen auch oft der äußere Zufall
eine Rolle spielt.
c) Die Angelsachsen. Als Kaiser Honorius im 5. Jh. die römischen Truppen von Britannien
zurückgezogen hatte, konnte die Einwanderung fremder Ankömmlinge keinen nennenswerten Wider-
stand mehr finden. Um diese Zeit wurden die Sachsen am litus Saxonicum von den Franken be-
drängt, sie wichen zurück und wanderten auf die nahe britische Insel. Auch ein Teil der Angeln und
Jüten war hinübergefahren. In welchen Etappen sich diese Einwanderung vollzog, wissen wir nicht;
jedenfalls brachte sie den ganzen Süden und Osten in die Hände der Germanen, und zwar so, daß
südlich die Sachsen wohnten und nördlich die Angeln. Die sieben Reiche, die in alten englischen Er-
zühlungen genannt werden Kent, Sussex, Essex, Wessex, Ostanglia, Mercia und Northumbrien
mógen auf verschiedenen Einwanderungsphasen und Eroberungen hindeuten. Es besteht anfangs
eine Mehrzahl von Kleinkünigen, ihre Zahl und ihre Reiche veründern sich im Laufe der Zeit,
manche ergeben sich anderen freiwillig oder werden von ihnen unterworfen.
Das Kónigtum beruht auf Erbwahl; der Nachfolger wird aus den Angehörigen
der Konigsfamilie von den Angesehensten des Volkes, den witan, gewählt. Die könig-
liche Macht ist beschränkt durch die regelmäßig zusammentretende Versammlung der
Großen, witenagemot, die zuständig ist für die Königswahl, für die Gesetzgebung,
für die Zuweisung von gemeinsamem Volkland zu Privatbesitz, und die auch bei Ab-
schluß von Verträgen und bei der Entscheidung über Krieg und Frieden befragt wird.
Die Bedeutung dieser Versammlung zeigt sich auch darin, daß sie in Zivilsachen des
Königs die Entscheidung hat, und daß sie zu Zeiten sogar unfähige Könige abgesetzt hat.
Die Ansiedelung der Einwanderer war in Sippenverbänden geschehen, und daher
kommt es, daß ihre ältesten Niederlassungen vielfach Geschlechtsnamen tragen. Die
einzelnen haben ihren Grundbesitz durch Urkunde angewiesen erhalten — bocland
— und im Gegensatz dazu steht der Gemeinbesitz, gemeine Mark — folcland. Grund-
besitz und Königsdienst bewirken früh die soziale Scheidung in earl — Adeliger, cearl
= Gemeinfreier, laet == Abhängige, Unfreie und in königliche Dienstmannen = than.
Über die Entstehung und das gegenseitige Verhältnis der staatlichen Unterver-
bände der Zehnschaft, des hundred!) und der shire gehen die Ansichten noch aus-
einander. Vorsteher der shire war der ealdorman, ein Volksbeamter, neben dem dann
als kóniglicher Beamter der shirgerefa auftritt.
In Zeiten der Gefahr haben die angelsächsischen Könige freiwillig einen aus ihrer
Mitte zum obersten Kriegsherrn bestellt, dem die anderen sich unterordneten. Er hieß
nach der sog. Sachsenchronik: Bretwalda, der Weithinwaltende, lateinisch totius Bri-
tanniae rector oder imperator. Aus dieser Stellung und infolge Aussterbens einzelner
Kleinkónige machte Egbert von Wessex (800—836) ein Oberkönigtum, worauf dann
sein Enkel Alfred (871—901) den Einheitsstaat durch Bearbeitung eines gemeinsamen
Gesetzbuches begründete.
Die Staatengründungen auf rómischem Bodeu, die von den ostgermanischen
Vülkern ins Leben gerufen, und die Stammbildungen, die von den germanischen West-
vólkern vollzogen wurden, waren Übergangsprodukte, zu denen die bewegte Zeit der
Wanderungen führte. Nur der angelsüchsische Staat hatte dauernden Bestand in-
folge der eigentümliehen insularen Verhältnisse.
Die Staaten der Ostgermanen trugen den Keim des Unterganges von Anfang an
in sieh; er bestand einerseits in der zu geringen Kopfzahl der Germanen im Verhalt-
1) Ich persónlich sehe nicht nur in der Zehntschaft für Polizeizwecke, sondern auch im hundred,
und zwar ursprünglich für Steuerzwecke, jüngere Bildungen, während andere, bes. RIETSCHEL, das
angelsächsische hundred für ursprünglich halten und es auf die Siedelung zurückführen.