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dem Anfange und dem Ende der besprochenen Strecke zu-
gehören.
Es erleidet aber die Spannung der Kette ausser der eben
zergliederten dadurch noch eine zweite Abänderung, dass die
Enden der chemisch wandelbaren Strecke, welche mit dem
übrigen chemisch unveränderlichen Theile der Kette in Ver-
bindung stehen, während der Zersetzung bis zu ihrem bleibenden
Zustande allmählig eine andere Natur annehmen, wodurch an
jenen. Stellen eine abgeänderte Spannung herbeigeführt wird.
Nennen wir nämlich © den Werth von z, welcher allen Stellen
der in Rede stehenden Strecke‘ zukommt, ehe noch die che-
mische Veränderung in ihr begonnen hat, und bezeichnen wir
den an den Enden dieser Strecke herrschenden Koeffizienten
der Spannung, von dem wir voraussetzen, dass er an beiden
Enden derselbe sei, mit q^, drücken wir ferner durch [v und v
die gebundenen elektroskopischen Kráfte derjenigen Stellen des
chemisch unveründerliehen Theils der Kette aus, welche an der
chemisch wandelbaren Strecke anliegen, so lassen sich die an
diesen Stellen befindlichen Spannungen einzeln angeben. Sie
sind nämlich, ehe noch die chemische Aenderung begonnen
hat, folgende: /
c" [p — (n + (m— n) 2] und
P 1e + (m —n) S) — v],
und nachdem der bleibende Zustand in der Zersetzung ein-
getreten ist, wenn man, wie eben, z' und e^ diejenigen Werthe
von z sein lässt, welche in diesem Zustande jenen Stellen ange-
hören, folgende:
q^ [wu — (n + (an —n) 2°)| und
9 [(n + (m—mn) 2%) —v],
ihre Summe ist demnach in dem einen Falle
q^ (p — v),
und im andern Falle
q^ (p — v) d- e" (m — n) (2^ — 2'),
mithin ist der an jenen Stellen eingetretene Zuwachs der
Spannung
q^ (m — n) (e'* — ^).
Fügt man diese Aenderung der Spannung zu der eben gefun-
9:
x