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elektroskopische Kraft angeht, gibt es noch eine zweite, die
sich auf den elektrischen Strom bezieht. Sie besteht darin, dass
der elektrische Strom zunächst an der gemeinschaftlichen Grund-
fläche in beiden Körpern gleiche Grösse und gleiche Richtung
haben müsse, oder dass, wenn man den gemeinschaftlichen
Faktor « beibehàlt,
dux 0, du‘
% © (55) =» 163)
sein müsse, wo x das absolute Leitungsvermógen des Kórpers A,
: : a du‘ .
x‘ das des Körpers B bezeichnet und G) (%) die be-
da dx
du du‘ .
sondern Werthe von dz dz vorstellen, welche ihnen zunächst
an der gemeinschaftlichen Grundfläche zukommen, und zudem
vorausgesetzt wird, dass in dieser gemeinschaftlichen Grund-
fläche nicht der Anfang der Absceissen genommen sei. Die Noth-
wendigkeit dieser letzten Gleichung lüsst sich leicht einsehen;
denn wáren die beiden Stróme an der gemeinschaftlichen Grund-
fläche nicht gleich gross, sondern würde aus dem einen Körper
dieser Grundfläche mehr zugeführt, als durch den andern
Körper von ihr abgeführt wird, und wäre dieser Unterschied
ein endlicher Theil des ganzen Stromes, so müsste die elektro-
skopische Kraft daselbst anwachsen, und zwar bei der ungemeinen
Ergiebigkeit des elektrischen Stromes in der kürzesten Zeit zu
einem äusserst hohen Grade gelangen, was die Erfahrung längst
angezeigt hätte. Auch kann nicht etwa aus dem einen Körper
an die gemeinschaftliche Grundfläche eine geringere Menge
Elektrizität abgegeben werden, als ihr durch den andern Körper
genommen wird, weil dieser Umstand durch einen unendlich
hohen Grad von negativer Elektrizität sich zu erkennen geben
müsste.
Es ist zur Gültigkeit der vorhergehenden Bestimmungen
nicht geradezu erforderlich, dass beide aneinanderstossende
Körper einerlei Grundfläche haben; es kann wohl der Quer-
schnitt in dem einen prismatischen Körper von anderer Grösse
und Gestalt sein als im andern, wenn nur dadurch. die elektro-
skopische Kraft an verschiedenen Stellen eines und desselben