Full text: Anlage von Fabriken

  
  
6 H. Haberstroh: Die Fabrikgebäude. 
Artikel 65: Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche 
dem Wasserrecht angehören, mit Einschluß des Mühlenrechts, des Flötzrechts, 
des Flößereirechts, sowie der Vorschriften zur Beförderung der Bewässerung und 
Entwässerung der Grundstücke und der Vorschriften über Anlandungen, ent- 
stehende Inseln und verlassene Flußbetten. 
Artikel 66: Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche 
dem Deich- und Siebrecht angehôren. 
Die GroBe einer Wasserkraft berechnet sich aus der in einer 
Sekunde abgeführten Wassermenge und dem Gefälle, und zwar ist der 
absolute oder Roheffekt, ausgedrückt in Pferdekräften, gleich Wasser- 
menge in Liter mal Gefälle in Meter geteilt durch 75. 
Die in der Sekunde abgeführte Wassermenge erhält man, wenn 
man die mittlere Geschwindigkeit mit dem Querschnitt multipliziert. 
Die zur Ermittelung dieser Werte notwendigen Messungen müssen 
in sorgfältiger Weise von einem Techniker ausgeführt werden. 
Bei den zur Ansammlung des Wassers und zur Erhóhung des 
Gefülles ausgeführten Stauanlagen ist besonders die Stauweite zu be- 
achten. Dieselbe reicht ungefähr bis zu der Stelle, an welcher die 
Sohle des Wasserlaufs gleich hoch mit dem gestauten Wasserspiegel 
am Wehr liegt. Auch in die Seitentüler der Nebengewüsser erstreckt 
sich die Stauwirkung in ühnlichem Umfange, was zur Vermeidung von 
Vorflütschüden zu beachten ist. 
Der Wert einer Wasserkraft ist sehr schwer zu ermitteln und 
schwankt sehr bedeutend (50— 300 .// für die Rohpferdekraft, 
500— 1000 4 für die ausgebaute bei Kleinwasser). Es ist dabei die 
Veründerliehkeit der Wassermenge und des Gefülles in Betracht zu 
ziehen, der Zustand der ganzen Anlage, die Beschaffenheit der Wehre, 
Róhrenleitungen, Kanüle, Gerinne usw., sowie der Umfang der Unter- 
haltungspflicht. 
Man versucht den Wert einer Wasserkraft auch dadurch zu er- 
mitteln, daß man ihr eine gleich starke Dampfanlage (Anlage-, Be- 
triebs- und Abschreibungskosten) gegenüberstellt. Dabei ist zu berück- 
sichtigen, daB die Wasserkraft bei Wassermangel nachläBt, und daB 
sie in der Regel nicht erweiterungsfühig ist, so daB eine Wasserkraft 
höchstens zur Hälfte des Wertes einer gleich großen Dampfkraft ver- 
anschlagt werden kann, in der Regel aber noch weit geringer. 
Wenn auch Wasserkraftmaschinen als einzige Kraftmaschinen in 
vielen Fällen keine Verläßlichkeit besitzen, so sind sie doch oft neben 
einer Dampfmaschine recht nützlich und wertvoll. 
4. Lage des Bauplatzes 
(in der Nähe des Gewinnungsplatzes der Rohstoffe oder Brennstoffe). 
Mitunter machen die in sehr großen Massen zur Verarbeitung 
gelangenden Rohstoffe oder die in überwiegenden Mengen erforder- 
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