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Die Versorgung der Angestellten.
Die Versorgung der Angestellten.
Die Versorgung der Angestellten bei eintretender Erwerbs-
unfáhigkeit dürfte eine der vornehmsten Pflichten einer jeden
Geschäftsleitung sein. Personen, welche in treuer Pflichtertiil-
lung die meisten und besten Jahre ihres Lebens einem Werke
gewidmet haben, besitzen in ihrem Alter oder bei eintretender
Invalidität einen Anspruch auf Gewährung einer Pension, welche
sie vor Not zu schützen imstande ist. Die Frage der Ver-
sorgung der Unbemittelten bei eintretender Erwerbsunfähig-
keit ist von mir bereits in den siebenziger Jahren aufgenom-
men und durch Wort und Schrift kräftig gefördert worden.
Zu jener Zeit gab es keine Arbeiterversicherungen. Nur die
Hirsch-Dunkerschen Gewerkvereine hatten versucht, durch Er-
richtung einer Kasse, welche die Arbeiter bei eintretender In-
/alidität unterstützen sollte, die Frage der Arbeiterversorgung
einer. praktischen Lösung näher zu führen. Leider waren
diese Kassen ohne genügende Sachkenntnis errichtet und dabei
Versprechungen in die Welt hinausgerufen worden, die nie
erfüllt werden konnten. Die Folge war, daß die Kassen lang-
sam ihrem Ende entgegengingen und schließlich vom Ministe-
rium aufgelöst werden mußten. Ohne irgend welchen Anhalt
versuchte ich vor dreißig Jahren der Versorgungsfrage der
Unbemittelten eine feste Gestalt zu geben. An alle Ver-
sorgungskassen, von denen ich hörte, schrieb ich und er-
bat mir nähere Angaben über die Einrichtung derselben.
Was ich mitgeteilt erhielt, war niehts Vollkommenes; es ge-
nügte wohl für bestimmte Fälle und beschränkte Kreise, aber
für die Allgemeinheit war es unanwendbar. Unter Zugrunde-
legung der von mir gesammelten Erfahrungen arbeitete ich
nun einen Entwurf aus, in welchem Vorsehlüge zur Versor-
gung der Unbemittelten und deren Witwen und Waisen ge-
macht. wurden. Diesen Vorschlägen waren Begründungen
beigefügt, aus welchen die Notwendigkeit der Errichtung
von Versorgungskassen aus wirtschaftlichen und politischen
Gründen klar hervorging. Meine Arbeit sandte ich allen
deutschen Fürsten, den Spitzen der Reichs- und Staats-
behörden, sowie allen denjenigen Personen zu, welchen ich