290 Zubehör.
und noch sein Eigentum ist, nieht so verkleinert wird, dab
die Maschine aus dem Gebäude nicht entfernt werden kann.
Sonst setzt er sich der Gefahr aus, daß sein Eigentumsvor-
behalt vom Gerichte nicht anerkannt wird, weil die gelieferte
Maschine durch das Verkleinern der Türöffnung ohne Be-
schädigung des Gebäudes von ihrem Standorte nicht entfernt
werden kann und daher Bestandteil des Grundstückes ge-
worden ist.
ye brin c ette Te