Full text: Betrieb von Fabriken

IL a) Kaufmünnische Bureaus. 5. Buchhaltung. 85 
die Lohnbücher. Auf Grund der Abrechnungszettel, Formular 12, 
werden die am Schluß einer jeden Lohnperiode zu zahlenden Lohn- 
Ages betrüge nach Absetzung der vorzunehmenden verschiedenen Abzüge 
uch- für Krankenkassenbeiträge, Invaliditäts- und Altersversicherungsbeiträge, 
des Spargelder, Vorschüsse, Steuern usw. im Lohnbuch gemäß Formular 22 
ge festgestellt und nur die Gesamtsumme der wirklich bezahlten Rest- 
die betrige im Kassabuch gebucht, wobei das Lohnkonto Debitor, das 
läge Kassakonto Kreditor wird. 
er Portobücher und kleine Unkostenbücher. Es ist zweck- 
uch- mäßig, im kaufmännischen Bureau eine Zentralstelle für Bestreitung 
hen aller Portoauslagen fiir ein- und ausgehende Postsendungen und 
die Telegramme, sowie fiir Bestreitung von Auslagen fiir kleine Neu- 
wie anschaffangen von Utensilien einzurichten und zu diesem Zwecke 
hen einem vertrauenswiirdigen Beamten einen gewissen Betrag zur Ver- 
nten fügung zu stellen, über den derselbe am Schluß eines jeden Monats 
unter Vorlage der abgeschlossenen Bücher abzurechnen hat; die ge- 
)elte samten Monatsausgaben für Porti und kleine Ausgaben gehen dann 
am Monatsschluß ebenfalls durch das Kassabuch, wobei das Porto- 
nen- und Telegrammkonto und das kleine Unkostenkonto Debitor, das 
ind: Kassakonto Kreditor wird. 
Frachtenbiicher. Die meisten größeren industriellen Werke 
haben bei der Eisenbahnverwaltung ein Konto, auf welches gegen ent- 
sprechende von der Fabrik bei der Bahn geleistete Kaution die 
Frachtbetriige fiir die ein- und ausgehenden Sendungen für den 
laufenden Monat kontiert, d. h. gestundet werden; die Abrechnung 
id findet am Ende eines jeden Monats statt. Für die Bestreitung der 
5 mit dem Speditionswesen zusammenhängenden diversen kleinen Aus- 
gaben erhält der Chef des Speditionsbureaus ebenfalls von der Haupt- 
kasse einen runden Betrag; sämtliche mit der Spedition der ein- und 
ausgehenden Sendungen zusammenhängenden Ausgaben, Frachten, 
Roll-, Lade-, Trinkgelder usw. usw. gehen durch das „Frachten- und 
Speditions-Unkostenbuch^; Abrechnung zwischen Speditionsbureau und 
Hauptkasse erfolgt stets am Ende eines Monats, nachdem der Chef 
des Speditionsbureaus das Fraehtenkonto mit der Bahn ausgeglichen 
hat; der Betrag für an die Bahn gezahlte Frachten zuzüglich der 
im verflossenen Monat gehabten diversen Auslagen für das Speditions- 
wesen wird auf Grund des ,Frachten- und Speditions-Unkosten- 
buches“ als Gesamtbetrag in das Kassabuch übertragen, wobei das 
Frachten- und Speditionskonto Debitor, das Kassakonto wiederum 
zum Kreditor wird. 
ngs- Ubergehend zum Wesen der 
rial- Grundbücher, 
10Ch soll bei Besprechung derselben das Wesen der doppelten Buchführung 
als bekannt vorausgesetzt werden. 
 
	        
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