Full text: Betrieb von Fabriken

IL a) Kaufmünnische Bureaus. 5. Buchhaltung. 91 
  
keen Lieferanten bzw., sofern im eigenen Betriebe angefertigt, dem Fabrikations- 
konto gutgeschrieben wurden, werden die im Laufe des Geschäftsjahres 
entur an Gebäuden, Maschinen, Werkzeugen usw. vorgenommenen größeren 
Reparaturen, durch welche der Wert der betreffenden Gegenstände 
chen tatsächlich gestiegen ist — kleine Reparaturen fallen unter Betriebs- 
unkosten —, erst am Schlusse des Geschäftsjahres den entsprechenden 
auch Anlagekonten belastet und die Lieferanten bzw. Fabrikationskonten, 
erden falls durch den eigenen Betrieb hergestellt, erkannt. 
reine Zu diesem Zwecke werden zunächst die feststehenden Kommissions- 
siven nummern — siehe Formular 1 — im Kalkulationsbureau abgeschlossen, 
e der um festzustellen, um welche Beträge die einzelnen Anlagekonten 
durch Verbesserungen und Reparaturen an Wert zugenommen haben; 
nicht dieselben werden dann den betreffenden Konten belastet, also Re- 
nicht paraturen am Verwaltungsgebäude dem „Verwaltungsgebäudekonto“, 
an Werkstattgebäuden dem „Werkstättengebäudekonto“, an Dampf- 
ıthält maschinen, Kesseln, Motoren usw. dem „Betriebsmaschinen- und Kessel- 
der- konto^ an Werkzeugmaschinen und Einrichtungen wie Aufzüge, 
Krane usw. dem ,,Werkzeugmaschinen- und Einrichtungskonto“, Re- 
tpreis paraturen an Werkzeugen dem ,Werkzeugkonto^, Reparaturen an 
nes Modellen dem ,,Modellkonto“ usw., und erst vom letztjährigen Buch- 
B den wert — richtiger vom Anlagewerb — zuzüglich Neuanschaffungen 
und zuzüglich Reparaturen während des letzten Geschäftsjahres werden 
fungs- die Abschreibungen vorgenommen und zwar gewöhnlich: 
Zoltar. : auf Gebäude . - . 99 auf Zeichnungen. . 209/, 
sind, „ Maschinen . . 10%, „ Utensilien . .10—20%, 
fungs- „ Werkzeuge . . 15— 20%, „ Gespanne . . . 20—30Y, 
en » Modelle . . .925 50V. 
In welcher Hóhe die Abschreibungen auf die verschiedenen Wert- 
ht als 2 gegenstünde vorzunehmen sind, müssen die jeweils obwaltenden Ver- 
háltnisse entscheiden, unter allen Umständen muß aber, wie auch in 
gid § 261 des Handelsgesetzbuches, Abs. 3, zum Ausdruck gebracht, 
licher mindestens ein der Abnutzung im verflossenen Geschäftsjahre ent- 
Bilanz sprechender Betrag in Abzug gebracht werden. Unter Berück- 
sichtigung der in einem industriellen Werk im allgemeinen in 
Be- Betracht kommenden Konten und unter Bezugnahme auf die mit 
linen- Formular 23 gegebene Inventur ist der Gang bei Aufstellung der 
inen- Inventur folgender; es erfolgt zunächst die Aufstellung der Aktiva, 
h zu beginnend mit: 
lichst Immobilien. Dieselben umfassen Grundstück und Gebäude; es 
Verke werden von denselben Spezialverzeichnisse aufgestellt und in dieselben 
die Wertsummen eingesetzt, welche zu Anfang des Geschäftsjahres 
En bzw. am Schluß des letzten Geschäftsjahres nach damals erfolgter 
| den Abschreibung festgestellt wurden; ferner werden die im verflossenen 
 
	        
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