Full text: Betrieb von Fabriken

II. a) Kaufmännische Bureaus. 5. Buchhaltung. 93 
igen Patente — letztere, sofern es sich um Fabrikationsunternehmungen 
gen, und nicht etwa um Patentverwertungs- Unternehmungen handelt, deren 
ar 1, hauptsáchliche Aktiva zumeist in den oft zu hohen Summen erworbenen 
| an Patenten bestehen und natürlich nur im Verháltnis zu den erfolgten 
ucht Verwertungen bzw. Veräußerungen abgeschrieben werden können — 
unt- sowie Maschinen und Werkzeuge. 
Neu- An Grundstücken — nicht Gebäuden — der Industrieunter- 
ung nehmungen werden meist keine Abschreibungen vorgenommen, sofern 
wird solche nicht durch besondere ungünstige Verschiebungen im Immobilien- 
markt bedingt werden, da im allgemeinen Grundstücke im Laufe der 
623, Zeit zumal bei industriellen Unternehmungen und durch industrielle 
bei Entwickelungen nur an Wert gewinnen und eine Abnutzung des 
reit- Grundstückes als solches im Sinne des Wortes nicht stattfindet. 
iden Mit Rücksicht darauf, daB die beiden Firmen, deren Inventuren in 
die Formular 23 und 23a gegeben sind, sich zu vereinigen (fusionieren) 
beabsichtigen, weshalb die Inventuren mit ganz besonders großer 
Sorgfalt aufgestellt worden sind, wurden die Immobilienwerte im vor- 
liegenden Falle von einem gerichtlich vereidigten Sachverständigen 
Ge- und Taxator taxiert und der Taxwert in die Inventur eingestellt; es 
vor- sollte auf diese Weise festgestellt werden, ob und inwieweit der Buch- 
1gs- wert mit dem Taxwert übereinstimmt. 
ibt; Kasse. Dieselbe wurde am 31, Dezember 1908 aufgenommen 
Ab: und ein Spezialverzeichnis vom Kassierer angefertigt, dessen End- 
summe mit dem Saldo des Kassakonto per 31. Dezember 1908 über- 
einstimmen mu. 
Wechsel Auch der Wechselbestand wurde am 31. Dezember 
1903 laut Portefeuille festgestellt; der so konstatierte Gesamtbetrag 
000 der vorhandenen Wechsel muB mit dem Saldo des Wechselkonto per 
31. Dezember 1903 übereinstimmen. 
Effekten. Auch von den vorhandenen Effekten wurde ein Spezial- 
verzeichnis angefertigt, welehes wiederum mit dem Saldo des Effekten- 
konto per 31. Dezember 1908 übereinstimmen mu. 
Mit Rücksicht auf die handelsgerichtlichen Bestimmungen des 
tur, 
000 § 261 Abs. 1 ist jedoch fiir die Einsetzung der Effekten in die 
bei Inventur der Kurs des 31. Dezember 1903 maßgebend; ein sich etwa 
den ergebender Mehrwert wird dem Effektenkonto belastet, dem Zinsen- 
ell- konto gutgeschrieben, bei sich ergebendem Minderwert wird das Effekten- 
ge- konto erkannt, das Zinsenkonto belastet. 
ind Patente. Es wird von den vorhandenen Patenten ein Spezial- 
verzeichnis angefertigt und in dasselbe der Buchwert des 31. Dezember 
sen 1908 eingesetzt; etwa im Laufe des letzten Geschäftsjahres neu ent- 
len, nommene Patente kónnen, sofern noch nicht geschehen, dem Patent- 
ZU: konto belastet, dem allgemeinen Unkostenkonto gutgeschrieben werden. 
lle, Alsdann erst werden vom Patentkonto die erforderlichen Abschreibungen 
 
	        
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