120 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
findungen im Vergleich zu der großen Zahl der Anmeldungen ver-
schwindend klein.
Es mag wohl zutreffend sein, daß an die Mehrzahl der zum
Patent angemeldeten Erfindungen von vornherein seitens der Erfinder
viel zu hohe Erwartungen geknüpft werden, aber sicherlich geht auch
manches gute, für die Praxis bedeutungsvolle Patent verloren, weil
die Art und Weise, wie die Erfindung in die Praxis eingeführt wurde,
nicht die richtige war und so von vornherein die Erfindung nicht die
erforderliche Lebenskraft für die Praxis erhielt.
Von dem Tage, an welchem die Unterlagen zur Anmeldung einer
Erfindung beim Patentamt in Deutschland eingehen, genießt dieselbe
bereits Patentschutz.
Sofort nach erfolgter Anmeldung einer Erfindung sollte man
sich mit der Verwertung derselben, und zwar zunächst im Inlande,
beschäftigen; nirgends sind die Worte: „Zeit ist Geld“ so am Platze,
als bei Patenten, deren Zeitdauer hinsichtlich des Patentschutzes ge-
setzlich beschränkt ist, so daß deren Wert von Jahr zu Jahr infolge
Verminderung der Zeitdauer des Patentschutzes geringer wird und an
Wert verliert, während die Unterhaltungskosten der Patente, d. h. die
Jährlich zu zahlenden Patenttaxen von Jahr zu Jahr teurer werden.
Im übrigen kann man nie wissen, ob die Erfindung von heute nicht
morgen durch eine bessere übertroffen wird.
In den weitaus meisten Fällen verfügt der Erfinder nicht über
eine eigene Fabrik, in welcher derselbe seine Erfindung praktisch zu
erproben, d. h. auf ihren praktischen Wert zu prüfen in der Lage
wäre; es soll deshalb in nachstehendem erórtert werden, welche MaB-
nahmen als nächstliegend zu treffen sind, um eine patentrechtlich ge-
schützte Erfindung mit Aussicht auf Erfolg für die Praxis reif zu
machen und in dieselbe einzuführen.
Ein einzelner Mensch, zumal wenn er nicht selbst Fabrikant ist
und nicht über genügend kapitalkrüftige Mitarbeiter verfügt, wird in
den seltensten Fällen genügend Arbeitskraft entwickeln können und
finanziell stark genug sein, um all den Anforderungen zu entsprechen,
welche die Verwertung eines Patents erfordert; es sollte deshalb zu-
nächst Aufgabe eines jeden Erfinders sein, einige wenige Fach- und
Kaufleute so weit zu interessieren, daß dieselben seine Mitarbeiter für
die Verwertung seiner Erfindung werden; hierbei sollte die Wahl
derartig getroffen werden, daß wenigstens ein tüchtiger Kaufmann,
ein Finanzmann und ein für die Erfindung geeigneter Fabrikant neben
dem Erfinder mitwirken; die so für die Verwertung der Erfindung ge-
wonnenen Interessenten vereinigen sich zu einem Syndikat und über-
nehmen vom Erfinder sein bzw. seine auf fragliche Erfindung bezug-
habenden Patente; sind neben dem deutschen Patent auch Auslands-
patente vorhanden, so ist es sehr zweckmüfig und im Interesse des