140 A. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
immer auf dem laufenden gehalten, d. h. ausrangierte Zeichnungs-
blätter gestrichen, neu gefertigte Ersatz- bzw. Ergänzungsblötter hinzu-
gefügt werden.
Sehr zweckmäßig ist es, wenn von Zeit zu Zeit unerwartete
Revisionen im Zeichnungsarchiv vorgenommen werden, um zu kon-
statieren, ob und inwieweit das im Archiv fehlende Material an
Konstruktionszeichnungen in Übereinstimmung mit den vorhandenen
Ausgabequittungen auch in den Bureaus tatsächlich Verwendung findet.
An Büchern sind im Konstruktionsbureau zwecks Kontrolle der
Zeichnungen von dem die Kontrolle ausübenden Beamten zu führen:
1. Zeichnungsregister (siehe Formular 40), in welches jede
im Konstruktionsburean hergestellte Original - Bleistiftzeichnung bzw.
Handpause unter Eintragung von Datum, Gegenstand, Art der
Zeichnung, Besteller, Anfertiger der Zeichnung usw. eingetragen wird.
2. Bian priseuresistor, in welches alle Blanpausen, die im
eigenen Betriebe oder ev. auswärts bestellt werden, einzutragen
sind, Der für jede Anfertigung von Blaupausen, einerlei ob solche
im Werk selbst oder Auswärts erfolgt, auszustellende Bestellschein ist
doppelt zu kopieren; eine Kopie, gegen welche der Archivar die zur
Anfertigung der Blaupause erforderliche Originalzeichnung ausgibt,
behält derselbe als Beleg für die erfolgte'Ausgabe der Originalzeichnung;
solange die Kopie des Bestellscheins im Besitz des Archivars ist,
bleibt der die Bestellung von Blaupausen unter sich habende Beamte
dem Archiv für die Rücklieferung der Originale verantwortlich; die
Kopie der Blaupausenbestellung geht erst an den dieselbe besorgenden
Beamten zu seiner Entlastung zurück, wenn derselbe die fraglichen
Originalzeiehnungen, welche zum Anfertigen der Blaupausen erforderlich
waren, wieder an das Archiv abgeliefert hat.
An dieser Kontrolle ist unter allen Umständen festzuhalten, um
das sogenannte „Auswandern“ von Zeichnungen zu vermeiden.
3. Werkstatt-Blaupausenregister, in welches alle diejenigen
Blaupausen eingetragen werden, welche dem Betrieb als Werkstatt-
zeichnungen geliefert werden müssen; gleichzeitig mit den Werkstatt-
Blaupausen wird dem dieselben empfangenden Betriebsingenicur bzw.
Meister ein Verzeichnis derselben in duplo geliefert, von denen der
Empfänger ein Exemplar zu quittieren ht. Das quittierte Ver-
zeichnis bleibt im Konstruktionsbureau als Beleg, das zweite Exemplar
dient dem Empfänger als eigenes Register.
4. Kaufmännisches Bureauzeichnungs- Lieferungs-
register. In dasselbe werden alle an das kanfmünnische Bureau
abgelieferten Zeichnungen bzw. Blaupausen registriert und geordnet
eingetragen.
Es muß Prinzip sein, daß das technische Bureau dem kauf-
männischen Bureau nur dann Zeichnungen resp. Blaupausen liefert,