IL b) Technische Bureaus. 2. Zeichnungsverwaltung. 141
wenn solche von letzterem dem ersteren ordnungsgemäß mit Bestell-
schein (ähnlich dem Bestellschein für eigenen Bedarf, Formular 3)
aufgegeben worden sind, so daß Art und Zweck der Zeichnung, Name
und Domizil des Empfängers usw. usw. ins Kaufmännische Bureau-
zeichnungs- Lieferungsregister eingetragen werden kann.
Es sei an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, daß ein selb-
ständiges Versenden von Zeichnungen seitens des technischen Bureaus
ohne Vermittelung des kaufmännischen Bureaus absolut unzulässig ist,
da durch Nichtkopieren der Begleitschreiben usw. usw., was in den
technischen Bureaus nur zu leicht übersehen wird, sich später vielfach
nicht mehr feststellen läßt, wo gewisse Zeichnungen geblieben sind,
und wer für vorgekommene Fehler und Versehen verantwortlich zu
machen ist.
5. Archiv-Zeichnungsregister, in welches sämtliche in das
Archiv einverleibte Zeichnungen, nach Archivnummern und ev.
auch nach Typen geordnet, eingetragen werden; dasselbe mu immer
auf dem laufenden sein, d. h. im Archiv ausrangierte Zeichnungen
müssen im Register gestrichen, dagegen dem Archiv neu einverleibte
Blätter in das Archivregister eingetragen werden, sofern es sich nicht
etwa um Ergänzungsblätter handelt.
Es sei zum Schluß noch auf folgende das Zeichnungswesen be-
treffende Bestimmungen prinzipieller Natur hingewiesen.
In die Werkstütten dürfen nur Blaupausen, niemals Originale
gegeben werden.
Anderungen dürfen niemals auf Blaupausen gemacht werden, da
dieselben als Beleg für ausgeführte Kommissionen zu betrachten sind.
Ánderungen sind in die Originalhandpausen einzutragen, aber
auch nur dann, wenn dieselben in ihrer ursprünglichen Gestalt, welche
dieselben vor der fraglichen Änderung haben, nicht mehr zur An-
fertigung von Blaupausen als Werkstattzeichnungen usw. der alten
Konstruktionen dienen müssen. Ist dies anzunehmen, dann müssen
für Eintragung der fraglichen Änderungen neue Originalhandpausen
gemacht werden.
Kommt eine Werkstattzeichnung in so schlechtem Zustand aus
dem Betrieb zurück, daß selbige nicht mehr benutzt werden kann,
dann ist sofort eine. neue Blaupause als Ersatz aufzugeben.
Im technischen Bureau sind an genügend großen Zeichenschränken
wenigstens vorzusehen:
1 Schrank für Original-Bleistiftzeichnungen und Handpausen (Normale),
VE » Originalblaupausen (der Normalen),
ferner sind zweckmäßig, aber nicht unbedingt erforderlich:
1 Schrank für Original-Bleistiftzeichnungen und Handpausen (Besondere),
Tua, » Originalblaupausen (Besondere).