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II. c) Betriebsbureaus. 2. Speditionsbureau. 155
Alle in der Fabrikation fertiggestellten Gegenstände werden an
das Magazin abgeliefert; das Magazinbureau meldet dem Speditions-
bureau die Versandbereitschaft derselben und stellt alle solche versand-
bereiten, mit einem Anhängeetikett versehenen Stücke, welche die
Kommissionsnummer an sichtbarer Stelle tragen, dem Speditions-
bureau zwecks Versand zur Verfügung.
Das Speditionsbureau prüft zunächst den Speditionsschein, For-
mular 5, bzw. den Speditionslaufzettel, Formular 8, und nimmt, falls
es sich um einen aus mehreren Gegenstánden bestehenden Auftrag
handelt, auch die Stückliste zur Hand, um die zur Versendung ge-
langenden Gegenstände in der Speditionsstückliste, Formular 6 bzw. 41/42,
zu streichen, nachdem die Gewichte in Formular 6 bzw. 41/42 eingetragen
worden sind; diese Arbeiten sowie das Verladen der Kolli selbst wird
vom Platzmeister mit Hilfe seiner Hilfsarbeiter vorgenommen.
Über alle an einem "Tage zur Versendung gelangten Gegenstände
werden im Speditionsbureau auf Grund der vom Platzmeister in
seinem Tagebuch gemachten Angaben täglich Versandzettel gemäß
Formular 36 angefertigt und dem kaufmännischen Bureau zugestellt,
als Unterlage für die Fakturierung, wie bereits in II a 7 ,Rechnungs-
wesen“ besprochen.
Dem Platzmeister ist zumeist der gesamte Fabrikhof unterstellt;
er hat das gesamte Wiegewesen für ein- wie für ausgehende Sendungen
unter sich, er empfängt die Frachtbriefe bzw. Postbegleitscheine aller
eingehenden Sendungen und vergleicht mit denselben die Anzahl der
eingehenden Kollis. Hat der Platzmeister diese seine Kontrolle aus-
geübt, so gibt er die eingegangenen Frachtbriefe bzw. Postbegleit-
scheine, mit seinem Kontrollvermerk versehen, im Speditionsbureau
ab, wo auf Grund derselben dann, ähnlich wie für ausgehende Sen-
dungen, die Versandzettel, für eingehende Sendungen die Eingangs-
zettel über alle eingehenden Post- und Bahnsendungen geführt werden.
Während die Versandzettel vom Speditionsbureau dem kaufmännischen
Bureau zugestellt werden, werden die Eingangszettel dem Magazin-
bureau zugestellt, damit dasselbe über die eingegangenen Sendungen
in sachgemäßer Weise verfügt.
Die Frachtbeträge für ein- und ausgehende Sendungen werden
in größeren industriellen Betrieben meist kontiert, d. h. das Werk hat
bei der Eisenbahnverwaltung ein Konto, auf dem gegen entsprechende
von dem Werk bei der Bahn hinterlegte Kaution die für ein- und
ausgehende Bahnsendungen zu zahlenden Frachtbeträge für den
laufenden Monat gebucht werden; das Konto wird am Ende eines
jeden Monats abgeschlossen und beglichen.
Für die Bestreitung der mit dem Speditionswesen zusammen-
hängenden kleinen Auslagen, als Roll- und Trinkgelder, Portoauslagen
für Postsendungen usw. usw. erhält der Chef des Speditionsbureaus