Full text: Betrieb von Fabriken

   
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IL. c) Betriebsbureaus. 5. Arbeitereinstell., Arbeitsordn. u. ArbeiterausschuB. 177 
wie solches kaum irgendeine andere Körperschaft zu tun berufen und 
imstande ist. 
Keine andere Institution wird die Schranken, die zwischen den 
älteren und erfahrenen Arbeitern einerseits und dem jugendlichen Ar- 
beiter oder Lehrling anderseits bestehen müssen, so zu ziehen und 
auf die Dauer auch zu erhalten. verstehen, wie der Arbeiterausschuß mit 
seinen von den Arbeitern selbst vertrauensvoll eingesetzten Mitgliedern. 
Wo der Arbeiterausschuß in richtiger Weise zu walten versteht, wird 
die Jugend dem älteren Arbeiter mit Achtung begegnen und willig seinen 
Anweisungen folgen; erkennbar wird der Geist kameradschaftlicher 
Gemeinschaft das Ganze durchziehen, verbunden mit Pflichterfüllung 
in der Arbeit, in der Familie und draußen im bürgerlichen Leben. 
Was die Frage der Zusammensetzung des Arbeiterausschusses 
betrifft, so ist es zweckmäßig, in demselben auch Werkmeister, Betriebs- 
leiter und Fabrikbeamte vertreten zu sehen (siehe Satzungen des Ar- 
beiterausschusses Formular 67, Art.14). Da diese Beamten nicht immer 
allgemein beliebt sind, so ist bei gänzlich freier Zusammensetzung des 
Ausschusses die Wahl derselben nicht immer gesichert; anderseits 
müssen die frei gewählten Vertreter in der Mehrzahl vorhanden sein. 
Der Betriebsunternehmer bzw. die Direktion des Werkes muß des- 
halb ein Ernennungsrecht bis zu einem Drittel der Gesamtzahl der 
Vertreter des Arbeiterausschusses besitzen, für die übrigen zwei Drittel 
werden die Arbeiter bei ihren Wahlen zweifellos die richtigen Personen 
zur Wahrnehmung ihrer Interessen treffen. 
Das Zusammenwirken der Betriebsunternehmer, Betriebsleiter, 
Meister und Arbeiter in gemeinsamer Förderung des Wohlergehens 
der Fabrikangehörigen wird nach vielen Seiten hin einen mäßigenden 
Einfluß ausüben. 
Den Betriebsleitern, Meistern, Vorarbeitern usw. wird die Möglich- 
keit, in den Versammlungen des Arbeiterausschusses, denen jeder 
Arbeiter beiwohnen und in denen jeder Arbeiter seine Beschwerden vor- 
bringen kann, unter den Augen ihrer Vorgesetzten etwaige Ausschreitungen 
zur Sprache gebracht zu sehen, manche unnötige Schärfe nehmen 
und ihr Verantwortlichkeitsgefühl erhöhen; dem Arbeitgeber er- 
möglichen sie nähere Fühlung mit der Arbeiterschaft zu 
gewinnen. Dagegen gibt dem Arbeiter die Ausschußsitzung, als aus 
seinen Vertretern bestehend, Gelegenheit, sich auszusprechen und 
vorhandene Mißstände offen zu berühren, zum Vorteil des 
Arbeitgebers, dem dieselben sonst vielleicht nie zu Ohren 
kommen würden. Weit entfernt also Zündstoff zu häufen, 
werden die Sitzungen des Arbeiterausschusses dazu beitragen, 
Zündstoff zu beseitigen. 
Die Besorgnis vor politischer Agitation in den Sitzungen des 
Arbeiterausschusses, die immerhin denkbar wäre, wird am besten 
Der Fabrikbetrieb. 19 
      
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
    
    
   
  
  
   
 
	        
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