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IL. c) Betriebsbureaus. 5. Arbeitereinstell., Arbeitsordn. u. ArbeiterausschuB. 177
wie solches kaum irgendeine andere Körperschaft zu tun berufen und
imstande ist.
Keine andere Institution wird die Schranken, die zwischen den
älteren und erfahrenen Arbeitern einerseits und dem jugendlichen Ar-
beiter oder Lehrling anderseits bestehen müssen, so zu ziehen und
auf die Dauer auch zu erhalten. verstehen, wie der Arbeiterausschuß mit
seinen von den Arbeitern selbst vertrauensvoll eingesetzten Mitgliedern.
Wo der Arbeiterausschuß in richtiger Weise zu walten versteht, wird
die Jugend dem älteren Arbeiter mit Achtung begegnen und willig seinen
Anweisungen folgen; erkennbar wird der Geist kameradschaftlicher
Gemeinschaft das Ganze durchziehen, verbunden mit Pflichterfüllung
in der Arbeit, in der Familie und draußen im bürgerlichen Leben.
Was die Frage der Zusammensetzung des Arbeiterausschusses
betrifft, so ist es zweckmäßig, in demselben auch Werkmeister, Betriebs-
leiter und Fabrikbeamte vertreten zu sehen (siehe Satzungen des Ar-
beiterausschusses Formular 67, Art.14). Da diese Beamten nicht immer
allgemein beliebt sind, so ist bei gänzlich freier Zusammensetzung des
Ausschusses die Wahl derselben nicht immer gesichert; anderseits
müssen die frei gewählten Vertreter in der Mehrzahl vorhanden sein.
Der Betriebsunternehmer bzw. die Direktion des Werkes muß des-
halb ein Ernennungsrecht bis zu einem Drittel der Gesamtzahl der
Vertreter des Arbeiterausschusses besitzen, für die übrigen zwei Drittel
werden die Arbeiter bei ihren Wahlen zweifellos die richtigen Personen
zur Wahrnehmung ihrer Interessen treffen.
Das Zusammenwirken der Betriebsunternehmer, Betriebsleiter,
Meister und Arbeiter in gemeinsamer Förderung des Wohlergehens
der Fabrikangehörigen wird nach vielen Seiten hin einen mäßigenden
Einfluß ausüben.
Den Betriebsleitern, Meistern, Vorarbeitern usw. wird die Möglich-
keit, in den Versammlungen des Arbeiterausschusses, denen jeder
Arbeiter beiwohnen und in denen jeder Arbeiter seine Beschwerden vor-
bringen kann, unter den Augen ihrer Vorgesetzten etwaige Ausschreitungen
zur Sprache gebracht zu sehen, manche unnötige Schärfe nehmen
und ihr Verantwortlichkeitsgefühl erhöhen; dem Arbeitgeber er-
möglichen sie nähere Fühlung mit der Arbeiterschaft zu
gewinnen. Dagegen gibt dem Arbeiter die Ausschußsitzung, als aus
seinen Vertretern bestehend, Gelegenheit, sich auszusprechen und
vorhandene Mißstände offen zu berühren, zum Vorteil des
Arbeitgebers, dem dieselben sonst vielleicht nie zu Ohren
kommen würden. Weit entfernt also Zündstoff zu häufen,
werden die Sitzungen des Arbeiterausschusses dazu beitragen,
Zündstoff zu beseitigen.
Die Besorgnis vor politischer Agitation in den Sitzungen des
Arbeiterausschusses, die immerhin denkbar wäre, wird am besten
Der Fabrikbetrieb. 19