A. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
Formular Nr. 37.
Vertrag.
Zwischen der Firma
anderseits
ist heute nachstehender Vertrag vereinbart und abgeschlossen worden.
1.
ES NN
überirgt ee den Vertrieb der von ihr fabrizierten
Maschinen für den Bezirk... oorr reperi meer bcne E LIE TEE ;
Genannter übernimmt hiermit die Vertretung der Firma .........................
en und verpflichtet sich, in den Spezialitäten vorgenannter Firma
keine anderweitige Vertretung oder sonst welche geschäftlichen Verbindungen
für Konkurrenzfirmen zu unterhalten oder einzugehen, vielmehr ausschließlich die
Anteressen der Firma oo mit aller Energie wahrzunehmen.
2.
Gegenseitige Geheimhaltung gemachter Mitteilungen und Auskünfte über
Geschäftsgebräuche, Preise usw. wird zur Bedingung gemacht.
3.
Für jedes durch die Vermittelung des Vertreters in dessen Bezirk zum Ab-
schluß gebrachte, der Firma eem überwiesene und von
dieser zur Ausführung angenommene Geschäft verpflichtet sich letztere, an den
Vertreter eine Provision von ........... Prozent auf ihre reinen Listenpreise, also
ohne Fracht und Montagespesen, zu zahlen. Ist es dem Vertreter nicht möglich,
die reinen Listenpreise zu erzielen, so ist es demselben gestattet, bis zu 5 Prozent
an dem Preise nachzulassen, welcher Nachlaß von seiner normalen Provision von
Nee Prozent auf die reinen Listenpreise abgerechnet wird. — Bedingen einzelne
Geschäfte noch einen höheren Nachlaß, so wird die Provision besonders vereinbart;
jedoch soll es dem Vertreter überlassen sein, Geschäfte bis zu 15 Prozent unter
dem Listenpreise ohne Fracht und Montage selbständig abzuschließen, voraus-
gesetzt, daß derselbe dann keine Provisionsansprüche an die liefernde Firma
stellt. Für vom Vertreter eruierte, von der Fabrik aber selbst abgeschlossene
Geschäfte erhält der Vertreter die Hälfte der vorstehend vereinbarten Provision,
mindestens aber 2%, Prozent des Netto-Fakturenbetrages; überhaupt muß diese
Mindestprovision von 2!/, Prozent für jeden aus dem Bezirke des Vertreters
kommenden Auftrag bezahlt werden, auch wenn die Vermittelung des Vertreters
nicht in Betracht kam.
Die Provision wird von dem Listenpreise, abzüglich etwa gewührter Nach-
lásse, berechnet und gelangt nach verlustfreier Abwickelung des Geschäftes zur
Auszahlung. Es bleibt dem. Ermessen der Fabrik überlassen, dem Vertreter auf
dessen Ansuchen à conto-Zahlungen auf Provision im Verhültnis der eingegangenen
Fakturenbetráge zu zahlen. Für den Fall, daB behufs Herbeiführung des Ge-
schäftsabschlusses zur Unterstützung des Vertreters ein persönliches Eingreifen
seitens der Fabrik sich erforderlich macht, so wird solches gern zugesagt und
wird in diesem Falle die vorstehend vereinbarte halbe Provision gewährt, min-
destens aber 2% Prozent vom Netto-Fakturenbetrag.
4.
Für etwaige Geschäfte, welche von dem Vertreter der Fabrik aus anderen
Bezirken zugewiesen werden, erhält derselbe für den Fall, daß in dem betreffenden