A. Johanning: Die Organisation des Betriebes.
Formular Nr. 62.
Maschinenbaugesellschaft Dresden.
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Name eem Abgangsschein.
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als M M $ ais ee an hier in Arbeit gestanden
Dresden, den. 9 und wird hiermit ordnungsgemäß entlassen.
Derselbe war Mitglied unserer Kranken-
kasse.
Dresden, dou eee
Maschinenbaugesellschaft Dresden.
N a rat age eee : (Stempel.)
: Untersehrift ...........—.-——————-
(Originalgröße: 21><16 cm.)
Formular Nr. 63.
Lehrvertrag.
Zwischen der Firm... oo eran e THIS AeU ERAI ee sae qase sk ee eR ERE e eei:
einerseits, und dem ..... eue DEMO eias ke esses a asenesenecr eene reda
kam heute nach gegenseitiger Übereinkunft nachstehender Vertrag zustande.
Art. 1.
Mit Bewilligung des En nen are nete tie rene teet enda suene sten enne
tritt der als eer t -Lehrling in die Dienste
obengenannter Firma und zwar auf .......... aufeinanderfolgende Jahre, also vom
dee te his oni
Art. 2.
Perils na inhi unterwirft sich während dieser Zeit den Anord-
nungen obiger Firma und der gegenwärtig bestehenden oder zukünftig zu er-
lassenden Arbeitsordnung und hat dem ihm zur Erlernung des .......................
Handwerks vorgesetzten Meister in allen Punkten Folge zu leisten, wie es einem
Lehrling geziemt, sowie alles, was ihm derselbe aufträgt, pünktlich und gut zu
erfüllen.
Art. 3.
Der iG HÁ und dessen A verpflichten sich,
obengenannter Firma allen Schaden, welcher derselben von erstgenanntem durch
grobe Vernachlüssigung seiner Pflichten, durch Untreue oder auf sonstige Weise
mit seinem Wissen zugefügt wird, zu ersetzen.
Art. 4.
Modelle oder Arbeitszeichnungen darf der Lehrling in keiner Weise, sei es
durch Verleihen oder durch Abzeichnen in die Hände anderer Leute bringen.
Geschieht solches, so wird der Behörde sofort Anzeige gemacht, der Lehrling
entlassen und derselbe wie dessen ..............................-. für den der Firma er-
wachsenden Schaden verantwortlich gemacht.
Art. 5.
Genannte Firma verpflichtet sich dagegen, dem Lehrling für das erste Jahr
der Lehrzeit pro Arbeitstag von Stunden -.-........ Pfennig, für das zweite
Jahr ........... Pfennig, fiir das dritte Jahr .......... Mark, fiir das vierte Jahr
eb fenssits Mark zu zahlen. Die Auszahlung geschieht alle ........ Tage bei der
allgemeinen Lóhnung.