Full text: Betrieb von Fabriken

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
  
  
   
  
   
   
    
   
   
   
  
  
  
  
  
   
  
  
  
   
   
  
  
  
   
  
   
  
   
  
  
  
   
    
A. Johanning: Die Organisation des Betriebes. 
Formular Nr. 62. 
Maschinenbaugesellschaft Dresden. 
NT ue NE 
Name eem Abgangsschein. 
Wohnung nan Dep e e pM o 
yon Tre pen : aug... na Sl ai LI en hat vom 
bis e een En bis einsohl.............—— ide 
als M M $ ais ee an hier in Arbeit gestanden 
Dresden, den. 9 und wird hiermit ordnungsgemäß entlassen. 
Derselbe war Mitglied unserer Kranken- 
kasse. 
Dresden, dou eee 
Maschinenbaugesellschaft Dresden. 
N a rat age eee :  (Stempel.) 
: Untersehrift ...........—.-——————- 
(Originalgröße: 21><16 cm.) 
Formular Nr. 63. 
Lehrvertrag. 
Zwischen der Firm... oo eran e THIS AeU ERAI ee sae qase sk ee eR ERE e eei: 
einerseits, und dem ..... eue DEMO eias ke esses a asenesenecr eene reda 
kam heute nach gegenseitiger Übereinkunft nachstehender Vertrag zustande. 
Art. 1. 
Mit Bewilligung des En nen are nete tie rene teet enda suene sten enne 
tritt der als eer t -Lehrling in die Dienste 
obengenannter Firma und zwar auf .......... aufeinanderfolgende Jahre, also vom 
dee te his oni 
Art. 2. 
Perils na inhi unterwirft sich während dieser Zeit den Anord- 
nungen obiger Firma und der gegenwärtig bestehenden oder zukünftig zu er- 
lassenden Arbeitsordnung und hat dem ihm zur Erlernung des ....................... 
Handwerks vorgesetzten Meister in allen Punkten Folge zu leisten, wie es einem 
Lehrling geziemt, sowie alles, was ihm derselbe aufträgt, pünktlich und gut zu 
erfüllen. 
Art. 3. 
Der iG HÁ und dessen A verpflichten sich, 
obengenannter Firma allen Schaden, welcher derselben von erstgenanntem durch 
grobe Vernachlüssigung seiner Pflichten, durch Untreue oder auf sonstige Weise 
mit seinem Wissen zugefügt wird, zu ersetzen. 
Art. 4. 
Modelle oder Arbeitszeichnungen darf der Lehrling in keiner Weise, sei es 
durch Verleihen oder durch Abzeichnen in die Hände anderer Leute bringen. 
Geschieht solches, so wird der Behörde sofort Anzeige gemacht, der Lehrling 
entlassen und derselbe wie dessen ..............................-. für den der Firma er- 
wachsenden Schaden verantwortlich gemacht. 
Art. 5. 
Genannte Firma verpflichtet sich dagegen, dem Lehrling für das erste Jahr 
der Lehrzeit pro Arbeitstag von Stunden -.-........ Pfennig, für das zweite 
Jahr ........... Pfennig, fiir das dritte Jahr .......... Mark, fiir das vierte Jahr 
eb fenssits Mark zu zahlen. Die Auszahlung geschieht alle ........ Tage bei der 
allgemeinen Lóhnung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.