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A, Allgemeiner Teil II Begriff der Wohlfahrtseinrichtung. 385
der Arbeitgeber seine Geschäftserfahrung und die seiner Beamten,
sein Geld und seine Zeit in den Dienst der guten Sache stellt. Zur
weiteren. Begriffsbestimmung der Wohlfahrtseinrichtung mag folgendes
dienen:
Während die Werke der Wohltätigkeit mehr darauf gerichtet sind,
notleidenden Existenzen über die Zeiten der Bedrängnis hinwegzuhelfen,
sind die Objekte der Wohlfahrtspflege im Gegensatze hierzu wirt-
schaftlich gesunde Existenzen, denen das weitere Vorwärtsschreiten
erleichtert werden soll. Dieser Zweck muß Selbstzweck sein und bleiben,
jede Nebenabsicht ist fehlerhaft. Wer etwa meint, durch die Anlage von
Wohlfahrtseinrichtungen die Arbeiterschaft in ihrem politischen Denken
umzustimmen, oder sich persönlich zu verbinden, wird in den meisten
Fällen eine ernüchternde Enttäuschung erleben. Der Arbeiter faßt
sein Verhältnis zum Arbeitgeber längst nicht mehr persönlich auf,
In dem industriellen Großbetriebe steht der Leiter dem Arbeiter viel
zu fern, als daß er persönlich auf ihn wirken könnte. Nur die macht-
vollsten Persönlichkeiten wissen die Organisationen, deren sie sich
bedienen müssen, so zu durchdringen, daß auch der letzte Arbeiter
ihres Geistes einen Hauch verspürt. Die ins Große drängende Organi-
sation wird zum Hemmnis des persönlichen Verkehrs. Der begrenzte
Horizont des Arbeiters, der ihm nur den kurzen Ausblick von Lohn-
periode zu Lohnperiode gestattet, verhindert ihn, das Wirken des
Arbeitgebers, das wie eine unsichtbare Vorsehung über ihm schwebt,
recht zu erkennen und anzuerkennen. Der Arbeiter ist ja auch so
oft garnicht Herr seiner Meinungen und Entschließungen, da die Not,
parteipolitische Einflüsse und persönliche Verhältnisse ihn beständig
ablenken. Aber auch unter ungünstigen Verhältnissen wird der Arbeit-
geber sich wenigstens die Achtung seiner Arbeiter verdienen, wenn
er über seine gesetzliche Verpflichtung hinaus ihr Wohl durch besondere
Einrichtungen und Anlagen zu fördern bemüht ist.
Wenn er weise ist, sucht er nicht Wohltaten aufzudrängen, sondern
spürt vorhandenen Bedürfnissen nach. Grundsätzlich sollte er zu keiner
Einrichtung schreiten, die nicht von den Arbeitern selbst als ein Be-
dürfnis empfunden wird, und bei deren Verwaltung diese auch im be-
grenzten Maße mitzuwirken bereit sind. Findet sich so das Interesse
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, so liegt darin unbedingt
etwas der Gesamtheit Förderliches. Der Arbeitgeber aber wird nicht
nur ein befriedigendes Gefühl, welches jede Betätigung frei gewährter
Pflicht mit sich bringt, in sein Tagewerk mit übernehmen, sondern
er wird auch in vielen Fällen an dem gedeihlichen Vorwärtsschreiten
seines Werkes erkennen, daß die mit Vorsicht geübte Fürsorge für
das allgemeine Wohl seiner Arbeiter für ihn selbst lohnend, daß
seine Ausgaben für diese Werke der Arbeiterwohlfahrt produktiv
gewesen sind.
Der Fabrikbetrieb, 25