edes
craft
nten
reise
oder
tritt
lich
inde
ung.
and-
icht
umte
llen
tellt
10Ch
ach-
1ter-
Teil
ein-
mer
rieb
eber
zahl
yen-
> in
iner
ein
iber
der
ihn
icht
sen.
und
der
hen
hn-
ich-
ten
hge
ezu
A. Allgemeiner Teil. IV. Umfang der Wohlfahrtspflege. 387
ideeller Neigungen, aber gleichsam nur für den Hausgebrauch. Bei
seinen Entscheidungen auf dem Arbeitsmarkte läBt er diese Nebentône
nicht mitsprechen. So anerkennenswert und ehrend daher auch die
auf die ethische und kulturelle Durchbildung der Arbeiter, auf die
Weckung und Befriedigung eines höheren Lebensgenusses gerichteten
Bemühungen sind, von praktischer Bedeutung für die vorliegende
Frage sind sie im allgemeinen nicht.
Will der Arbeitgeber seinen Arbeitern den Abschied von ihm
wirklich schwer machen, so muß er ihnen neben der Löhnung regel-
mäßige Zuwendungen und Anwartschaften geben, die sich in Geld
umsetzen oder berechnen lassen, und die seine Arbeiter anderswo zum
mindesten nicht ohne weiteres gewärtigen können. Das wirksamste
und natürlichste Bindemittel zwischen Arbeitgeber und Arbeiter wird
immer die mit der Beschäftigungszeit Steigende Arbeitsprämie sein.
Man könnte nun einwenden, daß es doch eigentlich niederdrückend
ist, die Frage der Wohlfahrtspflege so ausschließlich unter dem Ge-
sichtswinkel des Eigennutzes zu behandeln, und man wird sich auf
das Beispiel humaner Männer berufen, deren bekannte Wohlfahrts-
einrichtungen jedenfalls aus einer tieferen Wurzel, aus echter Menschen-
liebe und Barmherzigkeit hervorgegangen sind. Diese Tatsache soll
von uns am wenigsten geleugnet werden. Es ist unanfechtbar wahr,
daB Fabrikanten wie Brandts in Gladbach, Peters in Neviges, Arnold
Hardt in Lennep und viele andere das, was sie für ihre Arbeiter getan,
nicht aus Not und Berechnung, sondern, weil sie das Bedürfnis dazu
fühlten und weil es sie in ihrem Tagewerk erhob, durchgeführt haben.
Solche Fälle stehen aber in keinem Gegensatze zu den obigen An-
schauungen. Ein Hauch von diesem Geiste höheren Menschtums wird
jedes Werk der Wohlfahrtspflege, wo es sich auch bieten mag, be-
seelen, hier haben wir es aber nicht mit den Werken der Humanität,
sondern mit nüchternen Betrachtungen über den Nutzen von Wohl-
fahrtsanlagen in den Fabriken zu tun. Immerhin wird man sagen
dürfen, daß Wert und Bedeutung solcher Wohlfahrtspflege nicht nur
in dem unmittelbaren Nutzen für die zunächst Beteiligten hervortritt,
sondern auch im allgemeinen und höheren Sinne segenspendend wirken
muß, und dieser Segen wird sich auch in dem Verhältnis zwischen
Arbeitgeber und Arbeiter in den Tagen des Sonnenscheins oft fröhlich
und herzerfrischend widerspiegeln.
IV. Umfang der Wohlfahrtspflege.
Überbliekt man das weite Gebiet, auf dem sich die Fürsorge des
Fabrikanten für seine Arbeiter bemerkbar macht, so findet man, daß
eigentlich kein irgendwie berechtigtes Bedürfnis des Arbeiters von der
Wohlfahrtspflege unberücksichtigt gelassen ist. Es bestehen Einrich-
tungen für die Wohnung und Unterkunft verheirateter und lediger
25*