Full text: Betrieb von Fabriken

      
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A. Allgemeiner Teil. IV. Umfang der Wohlfahrtspflege. 387 
ideeller Neigungen, aber gleichsam nur für den Hausgebrauch. Bei 
seinen Entscheidungen auf dem Arbeitsmarkte läBt er diese Nebentône 
nicht mitsprechen. So anerkennenswert und ehrend daher auch die 
auf die ethische und kulturelle Durchbildung der Arbeiter, auf die 
Weckung und Befriedigung eines höheren Lebensgenusses gerichteten 
Bemühungen sind, von praktischer Bedeutung für die vorliegende 
Frage sind sie im allgemeinen nicht. 
Will der Arbeitgeber seinen Arbeitern den Abschied von ihm 
wirklich schwer machen, so muß er ihnen neben der Löhnung regel- 
mäßige Zuwendungen und Anwartschaften geben, die sich in Geld 
umsetzen oder berechnen lassen, und die seine Arbeiter anderswo zum 
mindesten nicht ohne weiteres gewärtigen können. Das wirksamste 
und natürlichste Bindemittel zwischen Arbeitgeber und Arbeiter wird 
immer die mit der Beschäftigungszeit Steigende Arbeitsprämie sein. 
Man könnte nun einwenden, daß es doch eigentlich niederdrückend 
ist, die Frage der Wohlfahrtspflege so ausschließlich unter dem Ge- 
sichtswinkel des Eigennutzes zu behandeln, und man wird sich auf 
das Beispiel humaner Männer berufen, deren bekannte Wohlfahrts- 
einrichtungen jedenfalls aus einer tieferen Wurzel, aus echter Menschen- 
liebe und Barmherzigkeit hervorgegangen sind. Diese Tatsache soll 
von uns am wenigsten geleugnet werden. Es ist unanfechtbar wahr, 
daB Fabrikanten wie Brandts in Gladbach, Peters in Neviges, Arnold 
Hardt in Lennep und viele andere das, was sie für ihre Arbeiter getan, 
nicht aus Not und Berechnung, sondern, weil sie das Bedürfnis dazu 
fühlten und weil es sie in ihrem Tagewerk erhob, durchgeführt haben. 
Solche Fälle stehen aber in keinem Gegensatze zu den obigen An- 
schauungen. Ein Hauch von diesem Geiste höheren Menschtums wird 
jedes Werk der Wohlfahrtspflege, wo es sich auch bieten mag, be- 
seelen, hier haben wir es aber nicht mit den Werken der Humanität, 
sondern mit nüchternen Betrachtungen über den Nutzen von Wohl- 
fahrtsanlagen in den Fabriken zu tun. Immerhin wird man sagen 
dürfen, daß Wert und Bedeutung solcher Wohlfahrtspflege nicht nur 
in dem unmittelbaren Nutzen für die zunächst Beteiligten hervortritt, 
sondern auch im allgemeinen und höheren Sinne segenspendend wirken 
muß, und dieser Segen wird sich auch in dem Verhältnis zwischen 
Arbeitgeber und Arbeiter in den Tagen des Sonnenscheins oft fröhlich 
und herzerfrischend widerspiegeln. 
IV. Umfang der Wohlfahrtspflege. 
Überbliekt man das weite Gebiet, auf dem sich die Fürsorge des 
Fabrikanten für seine Arbeiter bemerkbar macht, so findet man, daß 
eigentlich kein irgendwie berechtigtes Bedürfnis des Arbeiters von der 
Wohlfahrtspflege unberücksichtigt gelassen ist. Es bestehen Einrich- 
tungen für die Wohnung und Unterkunft verheirateter und lediger 
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