408 R. Stegemann: Betriebseinrichtungen fiir die Wohlfahrt der Arbeiter.
und Unglücksfälle und für Begründung eines Besitzstandes zu machen. Der
Eintritt jin den Sparverein ist den jungen Leuten freigestellt. Nach erfolgtem
Beitritt müssen sie sich unbedingt dessen Satzungen unterwerfen, wonach die
freie Verfügung über das Sparguthaben, solange sie in Diensten des Hauses sind,
bis zum 23.Jahre, bzw. bis zur Verheiratung, wenn solche vorher erfolgt, auf-
hort. Der Austritt aus dem Verein kann nur mit Genehmigung des Vorstandes
vor der satzungsmäßig festgesetzten Zeit erfolgen. Die Einlagen sind, sobald
der Wochenlohn den Betrag von 9 .# iiberschreitet, auf 10 °/, dieses Lohnes fest-
gesetzt und erfolgen in Form von Sparmarken, welche nach der Léhnung in
den Werkstätten verkauft werden. Der Betrag der Einlagen bei Jahresschluß 1903
belief sich auf 54655,85 A.
In der Pfennigsparkasse werden Einlagen von 5 bis 90/7 angenommen
nur in Beträgen, die auf 5 +4 abgerundet sind, deren Gegenwert in abgestempelten
Sparmarken in ein dem Einleger verabreichtes Quittungsbuch eingeklebt wird.
Beträge über 10.4 werden in die Sparkasse überschrieben und daselbst verzinst.
Als Beispiel einer Fabrikzwangssparkasse sei die der mechanischen Weberei
von D. Peters & Co. in Neviges angeführt. Die Firma verpflichtet ihre sümtlichen
Angestellten und Arbeiter zu Einzahlungen von 5°, ihres Lohnes, falls sie ver-
heiratet sind, wogegen unverheiratete 10 ?/, einlegen müssen. Rückzahlungen
erfolgen in der Regel nur nach erteilter Genehmigung durch den Áltestenrat
(ArbeiterausschuB). Die Guthaben werden bis zum Betrage von 2000 .# mit 6 o
verzinst. Für Betrüge über 2000.4 hinaus besteht neben der Zwangssparkasse
eine freiwillige Sparkasse, deren Einlagen bis zum Betrage von 4000.4 mit 5 %,,
darüber hinaus mit 4 °/, verzinst werden.
Von einer ähnlichen Einrichtung schreibt die Firma W.Spindlerin Spindlers-
feld, sie habe besonders den guten Erfolg gehabt, daB Lohnvorschüsse nicht oder
sehr selten erbeten und die Beträge für die größeren Ausgaben, Mieten, Feuerung,
Weihnachten usw. angelegt und bereitgehalten würden. Eingezahlt waren von
1872— 1902 von Arbeitern 3299407 #, von Beamten 1204712 #, Ende 1902 be-
irug das Guthaben der Arbeiter 406331 #, der Beamten 157886 4.
Über ihre Zwangssparkasse für jugendliche Arbeiter schreibt die
Firma Villeroy & Boch in Mettlach folgendes: In der Erwügung, daB es
den jüngeren, unverheirateten Arbeitern leichter móglich ist, einen Teil ihres
Lohnes zurückzulegen als denjenigen, welche für eine Familie zu sorgen haben,
sowie um die jungen Leute von unnützen Ausgaben abzuhalten, hat die Firma
Villeroy & Boch mit der Genehmigung der Königlichen Regierung folgende, vom
1. Januar 1898 in Kraft tretende Einrichtung getroffen: 1. Von allen Arbeitern
und Arbeiterinnen unter 25 Jahren wird bei jeder Lóhnung ein Betrag in Hohe
von 5°/, des Reinverdienstes zur verzinslichen Einlage in die Kreissparkasse ein-
gehalten. Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen unter 17 Jahren kónnen in
besonderen Füllen von diesem Sparzwange befreit werden. 2. Das Sparbuch
wird in der Weise gesperrt, daß bis zum vollendeten 25. Lebensjahre des Sparers
nur bei Gründung eines eigenen Heimes oder einer selbständigen Niederlassung
Auszahlungen stattfinden können. Während der Leistung der Militärdienstpflicht
des Sparers darf außerdem im Laufe eines Jahres ein Betrag von höchstens einem
Sechstel des Gesamtguthabens entnommen werden. Obwohl diese Einrichtung
erst seit zwei Jahren besteht und nur in den beiden Mettlacher Fabriken sowie
in Merzig und Wallerfangen eingeführt ist, und etwas über 20 °/, der unter den
Sparzwang fallenden Personen dispensiert sind, so sind bis zum 1. Januar 1900
bereits 71320,95 / in der angegebenen Weise gespart worden. Dies macht seit
Einführung des Sparzwanges 44,85 # auf den Kopf der Sparer.