410 R. Stegemann: Betriebseinrichtungen für die Wohlfahrt der Arbeiter.
Firma, .. ?/, aus der Arbeiterkasse bezahlt) Sind die Einzahlungen (Lohn-
abhaltungen) nicht regelmäßig erfolgt, oder erreicht die ersparte Summe (unter
Zurechnung der Prümie) nicht den Betrag der vierteljàáhrlichen Miete, so wird
eine Prämie in der Regel nicht gewährt, in Ausnahmefällen (mit Genehmigung
des Krankenkassenvorstandes, Arbeiterausschusses) nur dann, wenn das Mitglied,
welches mit seinen Einzahlungen im Rückstand geblieben ist, dafür triftige
Gründe anzugeben vermag.
$ 5. Mitglieder, welche ihre Miete monatlich bezahlen, erheben die ihrer-
seits gemachten Einlagen am Scehlusse jeden Monats, die ihnen zustehenden
Prümien am Schlusse jeden Vierteljahres; diejenigen Mitglieder dagegen, welche
ihre Miete vierteljährlich bezahlen, erheben Einlagen und Prämien am Ende
jeden Vierteljahres. Mitglieder, welche im Laufe eines Vierteljahres beigetreten
sind, erhalten die erste Prämie am Schlusse des folgenden Vierteljahres. (Auf
besonderen Wunsch eines Mitgliedes können die Prämien stehen bleiben und zu
jedem späteren Termin erhoben werden.)
$ 6. Personen, welche einen Teil ihrer Wohnung anderweitig vermieten,
haben die volle Miete zu sparen, erhalten jedoch die Prümien nur auf den von
ihnen selbst zu zahlenden Mietbetrag.
$ 7. Im Falle schriftlicher Bevollmáchtigung seitens eines Mitgliedes über-
nimmt die Mietzinssparkasse dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung, die
Miete an letzteren direkt zu bezahlen. In diesem Falle werden die fälligen
Raten an jedem Zahltage vom Lohne abgehalten. Der Vermieter muß die ab-
gehaltene Miete am Fälligkeitstage gegen Quittung auf dem Kontor in Empfang
nehmen. Die dem Vermieter gegenüber eingegangene Verpflichtung erlischt,
sobald das betreffende Mitglied aus der Mietzinssparkasse austritt. Von einem
etwaigen Austritt wird in der Regel dem Vermieter Anzeige gemacht, jedoch
übernimmt die Kasse hierfür keinerlei Verbindlichkeit.
8 8. Jedes Mitglied erhàlt ein Mietzinssparkassenbuch, welches von der
Firma unentgeltlich ausgegeben wird und bei jeder Ein- und Auszahlung be-
hufs Eintragung derselben vorzulegen ist; die Bücher derjenigen Mitglieder,
deren Beiträge am Zahltage vom Lohne abgehalten werden, verbleiben auf dem
Kontor. Auf Verlangen der Kasse müssen die Mitglieder über die zurück-
gezahlten Einlagen und empfangenen Prämien quittieren. Beim Austritt oder
Ausschluß aus der Mietzinssparkasse ist das Sparkassenbuch auf dem Kontor
abzugeben.
$ 9. Mitglieder, welche ihr Mietzinssparkassenbuch verpfänden oder trotz
des Empfanges der Prämie die fällige Miete nicht bezahlen, werden von der
weiteren Beteiligung an der Mietzinssparkasse ausgeschlossen.
$ 10. Jeder Wohnungswechsel, sowie jede Veränderung in den Mietver-
hältnissen ist von den Mitgliedern sofort auf dem Kontor anzuzeigen.
3. Sparprämien.
Der besondere Anreiz zum Sparen wird bei den meisten Fabrik-
sparkassen durch die hohe Verzinsung (in einzelnen Betrieben bis zu
8%) der Spareinlagen gegeben.
Eine Art Gewinnbeteiligung gewähren ihren Arbeitern, welche die Fabrik-
sparkasse benutzen, u.a. die Bergbau- und Hüttengesellschaft Ilseder
Hütte in Gr. Ilsede bei Peine und die SchultheiB’ Brauerei Aktiengesell-
schaft in Berlin und Dessau, indem sie denselben ihre Einlagen mit 5 bzw.
4 ?/, verzinsen, darüber hinaus aber noch denjenigen Prozentsatz vergüten,
welchen die Gesellschaften über diesen Zinsfuß an ihre Aktionäre als Jahres-
dividende verteilen.