ine
che
nen
bei
ist
len
len
zen
Be-
ich
ade
Ing
che
Be-
Ine
us-
"'er-
her
ing
int-
der
gt:
its-
die
est-
reg-
lem
auf
| pt-
den
iter
ler-
ang
and
eit
ge-
ren.
nd,
rte-
der
cht
ben
ich
na.
B. Besonderer Teil. II Geistige Ausbildung. 415
Eine Unterstützungskasse für Arbeitslose der eigenen Betriebe hat die Fabrik
landwirtschaftlicher Maschinen von H. Lanz in Mannheim im Jahre 1897 ins
Leben gerufen. Den Grundstock dieser Kasse bildet ein von der Firma her-
gegebenes Kapital von 20000 /, ferner führt die Firma fortlaufend für jede
Arbeitsüberstunde über 10!/, Stunden pro Tag vom Ablauf der neunten Stunde
an pro Kopf der Überarbeitenden 10 7; an die Kasse ab, ohne daf der Arbeits-
lohn verkürzt wird. Unterstützungsberechtigt, und zwar nur für die Monate
Dezember, Januar und Februar, sind alle in Mannheim wohnenden verheirateten
und mindestens ein volles Jahr bei der Firma beschäftigten Arbeiter, die wegen
Arbeitsmangels entlassen werden müssen und nach der Entlassung keine Arbeit
finden können. Die Unterstützung beträgt für Arbeiter, welche drei Jahre und
darüber im Dienste der Firma gestanden haben, für Mann und Frau 10 bis 15 4
pro Woche, für ein Kind unter 14 Jahren 2,50 4, fiir zwei Kinder 4./ und für
jedes weitere Kind 1,50 7; für Arbeiter, welche zwischen einem und drei Jahren
bei der Firma beschäftigt gewesen sind, die Hälfte dieser Beträge.
Die Margarinefabrik von A. L.Mohr in Altona hat im Jahre 1896 eine zum
Teil durch Beitragszahlungen der Arbeiter unterhaltene Versicherungskasse gegen
Arbeitslosigkeit für ihre Geschäftsangehôrigen ins Leben gerufen. Dieselbe zahlt
Arbeitern, welche länger als drei Monate in der Fabrik beschäftigt gewesen
sind, für die Zeit vorübergehender Arbeitslosigkeit, jedoch nicht länger als drei
Monate, eine tägliche Unterstützung von 1,60 # für verheiratete Arbeiter, 1 #
für verheiratete Arbeiterinnen und Witwen und 80 für unverheiratete Arbeiter
und Arbeiterinnen. Bei Ausständen oder bei Entlassungen aus einem anderen
Grunde als Mangel an Arbeitsgelegenheit besteht kein Anspruch an die Kasse.
An wöchentlichen Beiträgen werden 20 von den männlichen, 10, von den
weiblichen Arbeitern erhoben. Erforderliche Zuschüsse leistet die Firma.
Wie die Firma Heyl erwähnt, haben ihre auf dem Lande wohnenden
Arbeiter oft auch einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Erträgnisse
ihnen die Nachteile einer zeitweiligen Produktionsbeschränkung der Fabrik ver-
mindern helfen. Aus dieser Erkenntnis heraus, daß der landwirtschaftliche Be-
sitz ein geeignetes Mittel ist, um die Arbeiter auch in Zeiten der Verminderung
oder des® gänzlichen Wegfalles des Lohnes der Fabrik zu erhalten, unterstützt
eine Reihe von Arbeitgebern ihre Arbeiter beim Erwerb von Ackerland. So
z.B.!) haben die Gerresheimer Glashüttenwerke zu mäBigem Preise in der
Nähe der Arbeiterwohnhäuser gelegenes Land (20 ha 58 a) an 980 ihrer Arbeiter
verpachtet.
Die Firma Gebr. Stumm verpachtet 90 Ackerparzellen in der Größe von
je 2 Morgen an ihre Arbeiter für den Preis von 7,50./ pro Morgen und Jahr.
Die Aktiengesellschaft des Altenbergs überlàbt ihren Arbeitern die un-
entgeltliche Nutzung von Ländereien, die für den Betrieb des Unternehmens
zeitweilig entbehrlich sind.
II. Geistige Ausbildung.
a) Fabrikbibliothek.
Denjenigen Arbeitgebern, die in ihrem Betriebe mit einer größeren
Anzahl geistig hochstehender und bildungsfähiger Arbeiter zu tun
1) Die Beispiele sind entnommen dem Buche von Mieck: „Die Arbeiter-
wohlfahrtseinrichtungen der industriellen Unternehmer in Rheinland und West-
falen'* (S. 211).