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IV. Tendenz der Weiterentwickelung. 37
und der Arbeitsbedingungen und bei den Verhandlungen darüber
mit der Arbeiterschaft bzw. den Vereinigungen derselben. Diese
Verbände entstanden teils lediglich zu dem vorbezeichneten Zweck,
teils wurde der letztere aber auch auf Verbände mit über-
nommen, welche, wie z. B. Syndikate, Kartelle usw., in erster Linie
und zunächst andere im Interesse der einzelnen Gewerbe und Gewerbe-
arten liegende Ziele, die von den Unternehmern vertreten wurden,
verfolgten. Auch diese Verbände erscheinen nach der hier geltend
zu machenden Richtung in der Hauptsache zunächst als Kampf- und
Abwehrvereine der Arbeitgeber und damit in gleicher Weise als ein-
seitige Interessenvereinigungen.
IV. Tendenz der Weiterentwiekelung.
Zum Schluß seien uns nur noch einige Worte bezüglich der
Entwickelungstendenz des Fabrikwesens, wie sie sich aus der
geschichtlichen Entfaltung und dem derzeitigen Stand ergibt, ver-
gönnt. Das Wesentliche in dieser Beziehung ist in unseren bis-
herigen Ausführungen schon angedeutet bzw. ergibt sich unmittelbar
aus diesen. Greift man aus denselben den allgemeinen Kern heraus,
so wird man kurz zusammenfassend die Sache dahin kennzeichnen
können, daß die andauernde Weiterentfaltung des Fabrikwesens sich
unter dem lebhaften Bestreben vollziehe, einerseits alle diejenigen
Industrien und Industriezweige, welche sich für den Fabrik-
betrieb irgendwie geeignet zeigen, in sich aufzunehmen und
dauernd zu umfassen, anderseits aber in sich die Leistungs-
fähigkeit und die Produktion nach Menge aber unbeschadet oder
tunlichst unter gleichzeitiger Förderung der Güte zu erhöhen und
bis zu den äußersten Grenzen in das Große zu steigern.
In dem ersteren liegt es, daß die Fabrik auch für die Folge
die anderen gewerblichen Unternehmungsformen, das Handwerk und
die Hausindustrie, noch weiter in ihrem Herrschaftsgebiet zurück-
drängen und von Industrien und Industriezweigen, für welche diese
bislang noch maßgebend gewesen sind, Besitz ergreifen wird, obwohl
die Hauptentwickelung nach dieser Richtung hin sich wohl bereits
vollzogen hat. Dieser Entwickelungstendenz ist aber eine feste äußere
Grenze durch die Eigenart der einzelnen Unternehmungsformen
selbst gesetzt, da eben jene Eigenart in ihren Bedingungen und Wir-
kungen ein dauerndes Nebeneinanderbestehen der letzteren verbürgt.
Bis zu der äußersten durch die Verhältnisse gegebenen Grenze dürfte
sich aber die Entwickelung zweifellos fortsetzen.