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II. a) Kaufmé#énnische Bureaus. 2. Materialbestellung und Einkauf. 57
dies wird der Betriebschef oftmals noch besondere Bemerkungen über
die Art des gewünschten Materials usw. usw. zu machen haben, die
für die sachgemäße Ausführung des Auftrages von größter Wichtig-
keit sind und in der Weise nicht immer vom Magazinchef gemacht
werden können, selbst wenn demselben jahrelang Magazin- und Lager-
Erfahrungen zur Verfügung stehen.
Eine sachgemäße Materialbeschaffung erfordert deshalb unter allen
Umständen ein harmonisches Zusammenarbeiten zwischen Magazinchef
und Betriebschef in erster Linie.
Die vom Magazinchef ausgestellten und vom Betriebschef als
Zeichen seines Einverständnisses gegengezeichneten Material-Bedarf-
scheine gemäß Formular 9 gelangen täglich vom Magazinbureau ins
kaufmännische Bureau; in den Material-Bedarfscheinen machen Material-
verwalter bzw. Betriebschef in der Rubrik: „Bezugsquelle“ Vorschläge,
bei welcher Firma das zu beschaffende Material zweckmäßig zu be-
stellen wäre; es sollte aber unbedingtes Prinzip sein, daß weder
Magazinchef noch Betriebschef über „Vorschläge“ nach dieser Richtung
hinausgehen, unter keinen Umständen sollten von Genannten Bestel-
lungen irgendwelcher Art weder schriftlich noch mündlich gemacht
werden.
Auf Grund der vom Betriebschef und Magazinverwalter in den
Material-Bedarfscheinen gemachten Vorschläge hinsichtlich der Bezugs-
quelle sollte der Chef des kaufmännischen Bureaus endgültig entscheiden,
ob das benötigte Material bei der im Vorschlag gebrachten Firma
oder bei einer anderen sogleich bestellt oder ob erst Offerte eingeholt
werden soll. Die Entscheidung dieser Frage wird vielfach davon ab-
hängig sein, ob überhaupt Zeit zur Einholung von Offerten vorhanden
ist, oder ob das Material so dringend benötigt wird, daß die zur Ein-
holung von Offerten notwendige Zeit nicht mehr zur Verfügung steht.
Es kann aus diesem Grunde nicht angelegentlichst genug empfohlen
werden, die zur Ausführung der eingegangenen Auftrüge erforderlichen
Materialien dem Magazin so früh wie nur irgend móglich be-
kannt zu geben, und zwar, wie unter ,Bestellungswesen^ noch ein-
gehend besprochen werden soll, durch Zustellung der Duplikate von
Kommissionszetteln und Stücklisten an das Magazin, und zwar min-
destens gleichzeitig mit der Zustellung derselben an das Betriebs-
bureau, auf keinen Fall aber später.
Alle mit dem Bestellwesen bzw. mit Einholung von Offerten zu-
sammenhängenden Arbeiten und Korrespondenzen werden am besten
durch einen Beamten des kaufmännischen Bureaus erledigt, da es aus
vielseitigen Gründen nicht zweckmäßig ist, das Magazinbureau bzw.
das Betriebsbureau in direkte Unterhandlungen bezüglich Material-
bestellungen treten zu lassen, sofern nicht ganz triftige Gründe aus-
nahmsweise dafür sprechen.