Full text: Betrieb von Fabriken

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II. a) Kaufmännische Bureaus. 3. Lohn- und Akkordwesen. 63 
von selbst, daß alle Stunden, die ein Arbeiter, einerlei ob im Lohn 
oder im Akkord, gearbeitet hat, unbedingt durch die Lohnabrechnungs- 
zettel gehen müssen. 
Die Lohnabrechnungszettel werden, sobald dieselben voll be- 
schrieben sind, von den Arbeitern in den Meisterstuben abgeliefert 
bzw. wenn Kontrollbeamte vorhanden, wozu vielfach die Werkstatt- 
schreiber benutzt werden, von diesen eingesammelt, von den Meistern 
resp. Werkstattschreibern geprüft und zum Zeichen des Richtig- 
befundes die Unterschrift des Prüfenden in die Kolonne „Geprüft“ 
eingesetzt.  Alsdann werden die Lohnabrechnungszettel im kauf- 
männischen Bureau abgeliefert, und zwar an die Abteilung , Lohn- 
wesen“ zur Feststellung der Lohnlisten, nach denen die Auszahlung 
der Löhne am nächsten Lohnzahltag erfolgt.") 
Die Akkordzettel bleiben, solange die damit akkordierte Akkord- 
arbeit nicht fertiggestellt ist, und solange auf die daran gearbeiteten 
Stunden nur Abschlagszahlungen auf Basis des Stundenlohnes gezahlt 
wurden, im Besitz des Arbeiters und werden von demselben erst 
dann in der Meister- bzw. Werkstattschreibstube abgegeben, wenn die 
Akkordarbeit fertiggestellt ist und damit der Akkordzettel Erledigung 
gefunden hat; der Meister bzw. Werkstattschreiber setzt dann in die 
Kolonne „Bemerkung“ des Akkordzettels seinen Vermerk „fertig“ 
sowie seine Unterschrift und sendet solche Akkordzettel dann eben- 
falls an das kaufmännische Bureau, Abteilung „Löhnung“, als Zeichen 
dafür, daß der Restakkord, wenn solcher sich ergibt, dem betreffenden 
Arbeiter am nächsten Lohnzahltag ausgezahlt werden kann. 
In vielen Betrieben ist heute noch das sog. Zwei-Banksystem 
oder Drei-Banksystem üblich, d. h. zwei oder gar drei Werkzeug- 
maschinen stehen unter der Kontrolle eines ülteren Drehers; für solche 
Fälle ist es zweckmäßig, dem betreffenden Dreher einen Lehrling für 
jede weitere unter Kontrolle des ersteren stehende Bank beizugeben; 
auf diese Weise erhält der Lehrling durch fraglichen Dreher die 
denkbar beste Ausbildung und anderseits der Dreher durch den 
Lehrling eine billige Hilfe, da der laut Lehrvertrag festgesetzte Lohn, 
welchen der Lehrling erhält, sehr niedrig ist und deshalb dem Kon- 
trolldreher an den mit selbigem vereinbarten Akkordpreisen für die 
zweite oder dritte Bank nicht gekürzt wird. 
Die Akkorde für die von solcher zweiten oder dritten Bank, von 
einem Lehrling bedient und von einem älteren Dreher kontrolliert, 
1) Um die Auszahlung der Löhnung möglichst schnell zu bewirken, ist es 
zweckmäßig, Lohnempfangszettel gemäß Formular 14 zu verwenden und diese 
den Arbeitern schon am Abend vor der Löhnung zuzustellen, damit dieselben bis 
zum Mittag des nächsten Tages Zeit haben, ihre etwaigen Reklamationen an- 
zubringen; Reklamationen nach 12 Uhr mittags des nächsten Tages sollten nicht 
berücksichtigt werden. 
 
	        
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