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II. a) Kaufmännische Bureaus. 4. Materialverwaltung. T9
Materialien anmahnen kann, bevor die für die Ablieferung vereinbarten
Termine verstrichen sind, und nicht etwa erst dann, wenn der ver-
einbarte Liefertermin längst abgelaufen ist.
Ist durch Einführung der Einkaufsjournale keine genügende Kon-
trolle über die Ablieferung der bestellten Materialien geschaffen, dann
werden die rückständigen Materialien meist erst dann vom Magazin
beim Lieferanten reklamiert, wenn der Liefertermin längst verstrichen
und die Materialien, weil für die Fabrikation dringend benötigt, vom
Betriebsbureau im Magazin reklamiert werden.
Des ferneren sind diese Einkaufsjournale sehr zweckmäBig bei
Einsetzung der Materialpreise in die Inventuraufnahme; endlich ge-
währen die Einkaufsjournale die denkbar besten Unterlagen zu Ma-
terialabschliissen, da man sich mit einem Blick in die Einkaufsjournale
ein Urteil über die Größe des Bedarfes gewisser Materialien, sowie
über Preisschwankungen, Art der erfolgten Anlieferung hinsichtlich
Einhaltung der Liefertermine usw. usw. bilden kann. Geschickte
Materialabsehlüsse spielen in einem industriellen Werk eine große
Rolle, man wird aber nur dann imstande sein, solche Abschlüsse
zum Vorteil des Werkes zu konirahieren, wenn man über alle dabei
in Betracht kommenden Daten aufs genaueste orientiert ist und auch
stets auf dem laufenden bleibt.
Sehr zweckmäßig ist es, wenn der Magazinchef alle zwei oder
längstens alle vier Wochen ein Verzeichnis der im Magazin auf Lager
befindlichen fertigen Maschinen bzw. Apparate usw., gemáb Formular 21,
anfertigt und solche dem kaufmännischen. Bureau zustellt, welch
letzteres dieselben vervielfältigt und den auswärtigen Filialen bzw.
Vertretern sendet, damit dieselben auf diese Weise immer unterrichtet
sind, was vom Lager sofort geliefert werden kann.
Ganz besondere Beachtung verdient noch die Behandlung der
vom Magazin auf Grund von Material-Ausgabescheinen, Formular 17,
den Werkstätten gelieferten, jedoch in der Fabrikation teilweise oder
ganz unbenutzt gebliebenen Materialien, sowie im weiteren die Be-
handlung bzw. Verwertung der aus der Fabrikation in den diversen
Werkstätten sich ergebenden Materialabfälle.
Um in dieser Beziehung die notwendige Kontrolle nicht zu ver-
lieren, müssen die Meister bzw. Werkstattschreiber (time keeper) der
verschiedenen Werkstätten strengstens darauf achten, daß alle vom
Magazin an die Werkstatt gelieferten Materialien, soweit dieselben bei
der Ausführung fraglicher Kommissionen nicht zur Verwendung ge-
langt sind, wieder an das Magazin zurückgeliefert werden, und zwar
mit einem ,Material-Rücklieferungsschein ^ analog dem Material-
Ausgabeschein, Formular 17. Mit solchem, vom betreffenden Werk-
stattschreiber ausgestellten „Material-Rücklieferungsschein“ werden alle
bei Ausführung einer Kommission etwa nicht zur Verwendung ge-