Taf, 8
(Zchg. 7417)
Taf. 9
(Zchg. 4004 k)
III. Stellwerke (Taf. 8—22).
Unter Stellwerken im engeren Sinn sind hier diejenigen Stellapparate verstanden,
mit denen entweder Weichen allein (Rangierstellwerke), oder Weichen und Signale
(Weichen- und Signalstellwerke) aus der Ferne bedient werden.
Die Mehrzahl der Stellwerke findet Aufstellung in zweigeschossigen Gebáuden
(Turmanlagen), von deren Anordnung die Taf. 8 ein Beispiel gibt. Die einzelnen Stell-
werkshebel stehen nebeneinander auf einem Láàngs-L!-Eisen, das durch gufieiserne
Ständer gestützt wird, an denen auch der über die ganze Länge des Stellwerks reichende
> Verschlufskasten« befestigt ist. Dieser wird von zwei Winkeleisen gebildet, zwischen
denen die aus je zwei Flacheisen bestehenden Schubstangen geführt sind (vgl. Taf. 8
bis 21). Die Gufbôcke des Stellwerks ruhen auf I-fôrmigen, in die Längswände des
Gebäudes eingemauerten Trägern. Im Untergeschofs sind die Ablenkungen zu Gestänge-
und Drahtleitungen (vgl. Taf. 23 u. 31), sowie die Drahtzugspannwerke (vgl. Taf. 45
bis 47) auf L1-Eisen befestigt, die ihrerseits wieder auf eingemauerten I-Trägern ruhen.
Die letzteren ragen aus dem Gebäude heraus und tragen vor demselben die erforder-
lichen Ablenkhebel für Gestänge (vgl. Taf. 24) bezw. Ablenkrollen für Drahtzüge (vgl.
Taf. 32). Die Leitungen selbst werden durch Öffnungen in der Längswand aus dem
Gebäude geführt. :
Neuerdings werden die das Stellwerksbett stützenden Gufsstánder háufig nach unten
derartig verlängert, daß die den Fußboden des Gebäudes tragenden Holzbalken nicht
mehr, wie auf Taf. 8 dargestellt, in gleicher Höhe mit den Quer-I- Trägern, sondern
auf diesen liegen, wie es die Tafeln 20 und 46a andeuten; hierdurch ermöglicht sich
eine bequemere Anordnung des Gebälks.
Der Gestänge-Weichenhebel nach Taf. 9 ist zur Fernbedienung von Weichen unter
Vermittlung von Leitungen aus Gasrohrgestänge bestimmt und hat zwei Endstellungen,
entsprechend den beiden Endlagen der Weiche.
Der Bock des Weichenhebels steht frei auf dem L1- fôrmigen Längsträger des
Stellwerks. Der Hebel wird beim Bedienen in einer Ebene senkrecht zum Stellwerk
um 180° umgelegt und in beiden Endlagen durch eine Federhandfalle an seinem Bock
festgeklinkt. Die am Hebel verschiebbare Handfallenstange bewegt den im Hebelbock
gelagerten Verschlußhebel, der mit seinem unteren, wagerechten Schenkel dem »Ver-
schlußbalken,« in den Verschlußkasten ragt und dort mit den in die Schubstangen ein-
gesetzten » Verschlußelementen« (vgl. Taf. 9c, unten) zusammenwirkt. Die beiden oberen,
gebogenen Enden des Verschlußhebels greifen, bei jeder Endlage auf einer Seite, in
einen Einschnitt der Handfallenstange, um von dieser bei ihrer Verschiebung am Stell-
hebel mitgenommen zu werden. Beim Aus- und Einklinken wird so durch die Hand-
falle der Verschlußhebel derartig bewegt, daß die eine Hälfte des Verschlußbalkenhubes
beim Ausklinken, die andere Hälfte beim Einklinken des Hebels in seiner neuen Stel-
lung gemacht wird; während der Hebelumstellung selbst ist der Verschlußhebel in mitt-
lerer Lage durch einen Schleifkranz festgehalten. Dadurch wird erreicht, daß die Ver-
schlüsse vor Beginn, die Freigaben erst nach Beendigung des Umstellens eintreten.
Beim Umlegen überträgt der Stellhebel die Bewegung auf das Gestänge, indem er
ein mit ihm verbundenes Zahnrad dreht, das mit einem darunter gelagerten, den Ge-
stingeangriff tragenden Zahnsegment zusammenarbeitet. Zur Erzielung der Aufschneid-
barkeit ist das Zahnrad mit dem Stellhebel nicht fest verbunden, sondern durch ein
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