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hebel Verwendung findet. Der vorliegende Hebel hat drei Stellungen, zu deren Be-
grenzung der Führungsbogen des Hebelbocks drei Einklinkungen für die Handfalle
besitzt. Die Mittellage des Hebels bildet die Grundstellung, in welcher die Weiche un-
verschlossen ist, während die beiden äußeren, um 180° von einander verschiedenen
Hebellagen mit den Endstellungsn der Weichenhebel nach Taf. 9b und 9c überein-
stimmen. Durch Umlegen des Hebels in die eine Endstellung wird die Weiche in ihrer
-- Lage, durch Umlegen in die andere Endstellung in ihrer — Lage verriegelt.
Der Verriegelungshebel ist nicht aufschneidbar, besitzt jedoch eine Kontrollvor-
richtung, die im Sinn derjenigen des Weichenhebels nach Taf. 9c gestaltet ist. Auch
die Verschlufseinrichtung gleicht in ihrer Bauart derjenigen der Weichenhebel nach Taf. 9b
und 9c, ihre Wirkungsweise ist nur insofern eine andere, als lediglich beim Ein- bezw.
Ausklinken der Handfalle in den beiden Endstellungen der Verschlufhebel bewegt wird,
während er in Grundstellung, ebenso wie beim Umlegen, durch den am Stellhebel
sitzenden Schleifkranz festgehalten ist.
Der Doppelsteller -Weichenverriegelungshebel nach Taf. 11 dient, wie der vorbe-
schriebene Hebel nach Taf. 10, dazu, eine Weiche mittels eines Doppeldrahtzugs in
jeder der beiden Endlagen zu verschließen. Das Bewegen des Doppeldrahtzugs in der
einen oder anderen Richtung erfolgt hierbei durch zwei nebeneinander aufgestellte Einzel-
hebel, von denen jeder in der Ruhelage seine Seilscheibe frei läßt und mit ihr erst durch
das Ausklinken der Handfale gekuppelt wird. Der Drahtzug ist über die Scheiben
beider Hebel hinweg durch eine Umlenkrolle unter dem | ]- Eisen- Tráger des Stellwerks
geschlossen. Durch Umlegen eines der beiden Hebel werden die Seilscheiben beider
gedreht, wobei jedoch das Ausklinken der Handfalle des in Ruhe befindlichen Hebels
und damit dessen Umstellung durch einen, über eine Nase der Handfallenstange tretenden
Scheibenschleifkranz verhindert wird. Beide Hebel des Doppelstellers sind mit Kontroll-
vorrichtungen versehen, durch welche der ordnungsmáfNige Zustand des Verriegelungs-
drahtzugs überwacht und beim Eintreten von Leitungsstórungen das Einstellen der in
Frage kommenden Fahrstrafóen- bezw. Signalhebel verhindert wird. Für die Zwecke
dieser Drahtzugkontrolle erhält jeder der beiden Stellhebel zwei Scheiben für das Draht-
seil, das also über alle vier Scheiben geführt ist. Die beiden Seilscheiben jedes Hebels
werden durch die sogenannte Kontrollfeder gegeneinander bis zu einem Anschlag ge-
dreht; diese Feder wirkt der Leitungsspannung entgegen, die durch ein selbsttátiges
Drahtzugspannwerk (vgl. z. B. Taf. 46a und 50) aufrecht erhalten wird. Bei Verminde-
rung der Spannung eines Leitungsstrangs verdrehen sich die betreffenden Scheiben
gegeneinander und drücken dabei zwei an einer der Scheiben gelagerte Schieber radial
nach außen. Falls sich beim Eintreten der Störung beide Stellhebel noch in Ruhelage
befanden, oder auch wenn einer von ihnen bereits vollständig umgestellt war, so wird
durch den oben erwähnten Scheibenschleifkranz das Ausklinken der Handfallen und
damit das Stellen der Hebel verhindert. Außerdem aber bewegt der untere der beiden
Schieber, entgegen der Wirkung einer Feder, einen Übertragungshebel, der auf einer
im Hebelbock drehbaren Achse befestigt ist, auf welcher auch das entsprechende Über-
tragungsstück des zweiten Stellhebels sitzt. Der Übertragungshebel verschiebt einen
beiden Hebeln gemeinsamen, unterhalb der Stellwerks-Schubstangen angeordneten Riegel,
der mittels entsprechender Verschlußelemente die in Frage kommenden Schubstangen
und damit die betreffenden Signalhebel in der Ruhelage festhält. Reißt ein Draht.
wührend des Umstellens des Verriegelungshebels, so verhindern die nach außen be-
wegten Schieber durch Anstoflen an feste Anschläge das vollständige Umstellen des
Verriegelungshebels und damit auch das Ziehen des betreffenden Signals.
Do
Taf. 11
(Zchg. 7036)