Taf. 18
(Zchgn. 4020
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werden von den oberen Wellen parallel geführte schwingende Schieber angetrieben, die
im Zusammenwirken mit entsprechenden Klinken die Bedingung erfüllen, daf$ nach Frei-
gabe eines Fahrstrafenhebels für die Einfahrt zunächst die Freigabe des Fahrstrafen-
hebels für die Ausfahrt aus dem zugbesetzten Gleis und die Zurücknahme derselben er-
folgen muß, ehe die Erlaubnis für eine neue Einfahrt in das betreffende Gleis gegeben
werden kann (Abhängigkeiten zugbesetzter Gleise). Die Anzahl der mit entsprechenden
Klinken zusammenwirkenden Schieber entspricht der Zahl der Zuggleise. Mittels Hebel-
übertragung werden durch die schwingenden Schieber Schilder bewegt, die sich in einem
auf dem Kurbelwerksgehäuse sitzenden Kasten befinden, auf dessen Vorderseite die
Gleisaummern angegeben sind. Bei der Freigabe einer Zugeinfahrt erscheint neben
der betreffenden Gleisnummer die Aufschrift »Belegt«, die erst beim Zurücknehmen der
Freigabe für die entsprechende Ausfahrt wieder verschwindet.
Vorn am Gehiuse geben Schilder mit Aufschriften die einzelnen Fahrrichtungen
an, für die die Freigabekurbeln gelten und auf den oberen Wellen befestigte Zeiger
machen erkennbar, welche Zugfahrten freigegeben sind.
Die »geraden Signalhebel« gleichen in ihrer áufieren Anordnung und in ihrer Hand-
habung den Drahtzugweichenhebeln (vgl. Taf. 9b). Wie bei diesen sind ihre Lager-
bócke auf dem Làngs-Ll-Eisen des Stellwerks verschraubt; die Hebel werden in einer
Ebene senkrecht zum Stellwerk um 180° umgelegt und in beiden Endstellungen durch
Federhandfallen am Lagerbock eingeklinkt. Auch die Anordnung des Verschlufshebels
und dessen Bewegung durch die Handfallenstange stimmt mit derjenigen beim Weichen-
hebel überein, so daß die Verschlüsse vor Beginn, die Freigaben erst nach Beendigung
des Umstellens eintreten. Auf Taf. 18 (unten) sind die Verschlußelemente dargestellt,
wie sie zur Herstellung der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Signalhebel und Fahr-
straßenschubstange zur Verwendung kommen, Die Elemente verhindern das Umstellen
des Signalhebels aus der Ruhelage, solange nicht der zugehörige Fahrstraßenhebel um-
gelegt und dadurch dessen Schubstange in die gezogene Stellung gebracht ist. Das an
erster Stelle gezeichnete Verschlußelement gibt den Verschlußbalken des zugehörigen
Signalhebels bei der Linksbewegung, das letzte Element dagegen bei der Rechtsbewegung
der betreffenden Schubstange frei, während das mittlere, doppelt ausgebildete Verschluß-
element einen von zwei benachbarten Signalhebel-Verschlußbalken bei der Rechts-, den
anderen bei der Linksbewegung stellbar macht. Durch diese Elemente wird außer-
dem die betreffende Schubstange und damit deren Fahrstrafenhebel in der gezogenen
Lage festgehalten, solange der zugehórige Signalhebel sich in umgelegter Stellung be-
findet, weil dann der Verschlufibalken (wie beim ersten und dritten Element punktiert
angedeutet) vor dem in Frage kommenden Verschlufielement liegt.
Das Drahtseil des Signaldrahtzugs ist um die Seilscheibe des Signalhebels ge-
schlungen und auf ihr befestigt. Bei dem zum Stellen eines einarmigen Signals be-
stimmten »Einsteller« ist die Seilscheibe mit ihrem Stellhebel verschraubt, wäh-
rend beim sogenannten »Zweisteller«, mittels dessen ein zweiarmiges oder zwei ge-
kuppelte einarmige Signale durch ein und denselben Doppeldrahtzug bedient werden, die
beiden vereinigten Hebel in der Ruhelage ihre Seilscheiben freilassen und erst durch
Ausklinken der Handfallen mit ihnen gekuppelt werden. Dabei ist der Drahtzug über
die Scheiben beider Hebel hinweg durch eine unter dem Làngs-L]-Eisen des Stellwerks
angeordnete Umlenkrolle geschlossen. Durch Umlegen je eines der zwei Hebel werden
die Seilscheiben beider gedreht; dabei ist jedoch das Ausklinken der Handfalle des in
Ruhe befindlichen Hebels, und damit auch dessen Umstellung durch einen Scheiben-
schleifkranz verhindert, der über eine Nase der Handfallenstange tritt. Der zum Be-
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