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‚ zurückgelegt werden kann. Durch das Einstellen der Vorbereitungskurbel sind die
feindlichen Kurbeln in ihrer Ruhelage gesperrt worden und es ist — sofern es sich um
eine Einfahrt handelt — das Belegtschild erschienen. Die von der Station entsandten
Induktionsströme haben im Sperrfeld des Stellwerks auf ein Elektromagnetsystem mit
polarisiertem Anker eingewirkt und damit die Vierteldrehung des von dem Anker be-
einflußten Steigrads herbeigeführt. Hierbei hat die betreffende Sperrklinke der elek-
trischen Einrichtung Stützung durch den einen Arm des mit dem Steigrad verbundenen
vierteiligen Kreuzes erhalten, was dem Stellwerkswärter sowohl durch Farbwechsel des
zugehörigen Fensters von »rot« in »weiß«, als auch durch Ertönen eines Weckers kennt-
lich geworden ist. Nach der Vierteldrehung des Steigrads hat sich das Sperrfeld
durch die auf der Steigradachse sitzende Schaltvorrichtung selbsttätig abgeschaltet
und es kann nunmehr der Fahrstraßenhebel in der freigegebenen Richtung umgelegt
werden. Bei Verfügungsänderungen seitens des dienstleitenden Beamten kann je-
doch die stattgehabte Freigabe auch ohne weiteres zurückgenommen werden. Nach
dem Umlegen wird der Fahrstraßenhebel in der gezogenen Stellung selbsttätig fest-
gehalten und zwar durch die zweite Klinke des Sperrfelds, welcher bei der voran-
gegangenen Freigabe die Stützung entzogen wurde. Zwischen den Weichenhebeln,
Fahrstraßenhebeln und Signalhebeln bestehen die bekannten Abhängigkeiten, die durch
das Hinzukommen der elektrischen Blockung keine Änderung erfahren. Nachdem der
betreffende Zug die Weichenstraße verlassen hat, gibt der Stationsbeamte die Erlaubnis
zum Rückstellen des Fahrstraßenhebels, indem er die über dem betreffenden Feld
sitzende Rücknahmetaste drückt und gleichzeitig die Induktorkurbel wieder solange
dreht, als sein Wechselstromwecker ertönt. Hierdurch wird das Fenster des Freigabe-
felds wieder rot und die gezogene Vorbereitungskurbel rückstellbar. Im Stellwerk
hat sich bei der Rücknahme das Steigrad des Sperrfelds in gleichem Sinn wie bei der
Freigabe um einen Viertelkreis weitergedreht, wodurch die bei eingestellter Fahrstraße
wirksame Sperrklinke wieder Stützung erhalten hat, während diese der anderen Klinke
entzogen wurde. Dem Stellwerkswärter ist dieser Vorgang durch Ertônen eines
Weckers und Farbwechsel des betreffenden Fensters von »weiß« in »rot« kenntlich ge-
worden. Der Fahrstraßenhebel kann zurückgestellt werden und legt sich, sobald dies
geschieht, in der Ruhelage unter Einwirkung der ungestützten Klinke wieder fest.
Die Schrankenwinden nach Taf. 22 finden für solche Wegeschranken Verwendung,
die vom Stellwerkswärter mittels Doppeldrahtzugs bedient werden. Dabei können die
Winden entweder an einer Wand des Stellwerksgebäudes (nach I) oder auf dem Hebel-
gestell (nach II) angeordnet werden.
Die Winde ohne Vorläuteeinrichtung kann für Schranken verwendet werden, die
sich in nächster Nähe des Stellwerks befinden und vom Wärter gut übersehbar sind.
An die Seiltrommel dieser Winde ist ein Zahnkranz angegossen, der beim Schließen
und Öffnen der Schranke mittels des darüber gelagerten Triebrads von einer Hand-
kurbel bis zum Anschlagen eines Pendelstücks gedreht wird. Die Kurbel besitzt eine
Federhandfalle, deren oberes Ende, beim Zusammendrücken des geteilten Kurbelgriffs,
in eine auf der Achse des kleinen Triebrads sitzende Klinkscheibe tritt, wodurch die
Kurbel zum Umdrehen gekuppelt wird. In ihrer Ruhelage hängt die Kurbel senkrecht
herab und beansprucht dadurch wenig Raum. Zur Bedienung langer Schrankenbäume
erhält die Winde noch ein zweites Vorgelege.
Das Gestell der Winde naeh I besteht aus einem an der Gebäudewand befestigten,
senkrechten LJI- Eisen, dessen oberes Ende die Achsen der Seiltrommel und des Trieb-
rads aufnimmt. Dabei kann je nach den örtlichen Verhältnissen das Gestell so an-
geordnet werden, daß sich die Windekurbel parallel (wie gezeichnet) oder auch senk-