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recht zur Wand dreht. Die Ablenkrollen für den Drahtzug sind unterhalb des Fufsbodens
an der Gebäudewand gelagert.
Winden mit Vorläuteeinrichtung (vgl. II der Taf. 22) werden verwendet, wenn dem
Schließen der Schranken eine Ankündigung durch Glockenschläge vorausgehen soll (vgl.
Taf. 103). Um den Wärter zum Ausführen der Vorläutebewegung zu zwingen, ist die
Winde mit einer selbsttätigen Sperre versehen, die beim Öffnen der Schranke in
Wirkung tritt und das Wiederschließen so lange verhindert, bis die Windekurbel ganz
zurückgedreht worden ist und hierdurch so viel Drahtseil aufgewickelt hat, als danach
zum Vorläuten ablaufen muß. Beim Schließen und Öffnen der Schranke dreht die
Kurbel mittels ihrer Klinkscheibe unter zweifacher Zahnradübersetzung die Seiltrommel,
woran sich außer einem Kranz für die erwähnte Sperre noch Vorsprünge zum Auf-
werfen eines Glockenhammers befinden. Dieser Hammer läßt beim Öffnen der Schranke
eine am Windebock sitzende Glocke ertönen, wodurch der Wärter ein hörbares Zeichen
erhält, wenn die Schranke von eingeschlossenen Personen geöffnet wird. Oben am
Windebock wird beim Öffnen und Schließen der Schranke durch Zahnradantrieb ein
Zeiger verschoben, der an einem Schild die Schrankenstellung kenntlich macht. Bei
der Windenanordnung nach II sind die sämtlichen Antriebteile in einem Bock gelagert,
der auf dem Lángs-LI-Eisen des Stellwerks verschraubt wird. Dabei braucht der Ver-
schlufskasten des Stellwerks mit den Schubstangen nur dann bis zu der Winde durch-
geführt zu werden, wenn diese in Abhàngigkeit mit Stellwerkshebeln treten soll, was bei
der vorliegenden Darstellung nicht angenommen ist.
Selbstverständlich können auch Schrankenwinden mit Vorlàuteeinrichtung an der
Gebäudewand und Winden ohne diese Einrichtung auf dem Hebelgestell angeordnet
werden.
IV. Gestángeleitungen (Tai. 23—30).
Die Gestángeleitungen dienen zur Übertragung der Umstellbewegung von den Stell-
werken nach fernbedienten Weichen; sie sind aus Gasrohren von 42 mm àufserem Durch-
messer hergestellt, die durch Gewindemuffen verbunden werden. Die Verwendung der
Gestángeleitungen ist seit geraumer Zeit durch die Benutzung von Doppeldrahtzügen
sehr eingeschránkt worden.
Die Winkelhebel nach Taf. 23 lenken in Stellwerkstürmen das vom Stellwerk lot-
recht herabkommende Gestinge zur wagerechten Ausleitung ab. Ihre Drehzapfen sind
doppelseitig in Bócken gelagert, die mit zwei auf den unteren, eingemauerten Trágern
(vgl. Taf. 8) ruhenden LI-Eisen verschraubt werden und zur Aufnahme von einem oder
zwei Winkelhebeln passen. Die Gestángerohre werden mit Gabeln, in die sie einge-
schraubt sind, an die Hebelarme angelenkt. Der obere Arm ist über seinen Drehpunkt
hinaus verlängert und die Verlängerung trägt ein Gewicht, das dem lotrechten Ge-
stängestück das Gleichgewicht hält.
Die Sensen- (Sichel-)hebel nach Taf. 24, welche die mit 140 mm Teilung aus
dem Stellwerksgebáude kommenden Gestánge um einen rechten Winkel ablenken und
auf eine Teilung von 85 mm bringen, drehen sich um Gabelzapfen in Lagern, die auf
zwei nebeneinander liegende | ]-Eisentráger und mit diesen auf die aus dem Stell-
ebäude herausragenden I- Träger geschraubt sind. Die Gestängerohre werden
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werksg
Taf. 23
(Zchg. 4615 c)
Taf. 24
(Zchg. 5550 h)