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Fundament, das bis zu 6 Doppelleitungen aus 1, für 7—20 Doppelleitungen aus vier
senkrechten 1_1-Fisen besteht, die mit Streben und Unterzügen in die Erde eingelassen
werden. Die Druckrollen fiir unterirdische Leitungen werden durch einen Blechkasten
abgedeckt, der mit Anschlüssen für die schräg zugeschnittenen Kanäle versehen ist.
Bei den Druckrollen für oberirdische Leitungen nach Zchg. 8951 d (Taf. 36, rechts)
ist das Fundament hôher ausgebildet und der Schutzkasten fällt weg. Die Rollenzapfen
werden hier bei mehr als zwei Doppeldrahtzügen oben und unten in je einem Winkel-
eisen gelagert.
Die Drahtzug- Führungsrollen von 60 oder 80mm Durchmesser nach Taf, 37 sind
in gufjeisernen Bócken gelagert, die an Holzpfosten geschraubt werden.
Bei Rollen für krumme Strecke ist der Zapfen mit einem Bügel drehbar an einem
Schraubenbolzen der eigentlichen Lagerplatte aufgehángt. Mit diesem Bolzen wird der
Bügel festgeklemmt, wobei ein keilfórmiger Vorsprung in eine passende Bohrung der
Lagerplatte eingreift; hierdurch kónnen die Rollen in jeder Stellung festgehalten werden.
Das Festklemmen der Rollen erfolgt in derjenigen Lage, die sie beim Montieren des
Drahtzugs selbst einnehmen.
Als Tráger der Führungsrollen nach Taf. 38 dienen Gasrohrpfosten, die oben ge-
schlossen und unten mit einem breiten Erdfufs versehen sind. Dabei umschliefhen die
Rollenbócke nach Zchg. 2496 (Taf. 38, oben) das Gasrohr mit einer Hülse und werden
durch eine Klemmschraube an ihm befestigt; sie tragen, nach einer Seite oder nach
beiden, in Bügeln die Zapfen zur Aufnahme von 2 oder 4 Rollen und kónnen zwei-
oder dreifach übereinander angeordnet werden. Bei der Bauart nach Zchg. 79800
(Taf. 38, unten) können für 2—12 Doppelleitungen die Führungsrollen an nur einem
Gasrohrpfosten angebracht werden, während sie für mehr als 12 Leitungen durch zwei
Gasrohre gestützt sind, die zwischen sich ein zur Befestigung der Rollenböcke dienendes
T- Eisen tragen.
Die feststellbaren Führungsrollen nach Taf. 39 sind in einem Bügel gelagert, der
um einen Bolzen drehbar ist. Dieser Bolzen ist als Schraube ausgebildet, mit welcher
der Bügel festgeklemmt werden kann. Um dies zu erleichtern, greift ein konischer
Ansatz des Bügels in eine entsprechende Bohrung des Lagerstücks. Das Festschrauben
geschieht in derjenigen Lage des Bügels, in die er sich beim Montieren von selbst ein-
stellt. Die Bügel nehmen 2—4 Rollen auf.
Bei Anordnungen bis zu 8 Doppelleitungen werden die Bügel nach Zchg. 3537
(Taf. 39, oben) an Tragarmen aufgehángt, die mit Hülsen die Gasrohrpfosten um-
schließen und auf ihnen mit Klemmschrauben befestigt sind. Bei den mit zwei Trag-
armen versehenen Hülsen (3—8 Doppelleitungen) ist derjenige Arm, welcher in der
Krümmung nach außen zeigen soll, länger, damit sich der Rollenbügel nach dem Pfosten
zu schräg einstellen kann.
Für mehr als 3 Doppelleitungen (Zchg. 3537h — Taf. 39, unten) sind die Lager der
Führungsrollen mittels Bügeln an Querflacheisen befestigt, die von je zwei Rohrpfosten
getragen werden.
Die Gasrohrpfosten sind oben geschlossen und unten in einen breiten Erdfuß ein-
gelassen. Bei der Anordnung an nur einem Pfosten (Zchg. 3537) ist die Flacheisen-
spreize, die von dem Erdfuß zu einer auf dem Pfosten sitzenden Rohrschelle geht,
radial zu dem Krümmungsbogen nach außen zu setzen.
Als Träger der Führungsrollen nach Taf. 40 dienen Winkeleisenpfosten, die mit
einem ebenfalls aus Winkeleisen hergestellten Kreuz in die Erde gesetzt werden.
Taf. 37
(Zchg. 303)
Taf. 38
(Zchgn. 3496
& 7980 0)
Taf. 39
(Zchgn. 3537
& 3537h)
Taf. 40
(Zchgn. 3550 b
& 3550 e)