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Rollen sind durch Laschen verbunden, welche die an einem Zwischenstück des Gerüsts
befestigte Sperrstange zwischen sich hindurchtreten lassen.
Das Spannwerk ist für Signaldrahtziige bis zu 1200 m Linge bestimmt und be-
wirkt, neben der durch die Witterungseinflüsse bedingten Ausgleichung, noch vollkommen
die zwangläufige Haltstellung der in die Leitung eingeschalteten Signale bei Drahtbruch.
VII. Weichen-Spitzenverschlüsse und -Antriebe
(Taf. 54— 62).
Deas Wesen der aufschneidbaren Weichen-Spitzenverschliisse besteht darin,
dafs durch sie die jeweilig anliegende Zunge verschlossen wird (wobei der Verschluß-
weg auflerdem einen Ausgleich der Làngenánderung der Weichenleitung herbeiführt) und
daß beide Zungen nicht fest, sondern gelenkig miteinander verbunden sind, damit die
Weiche aufgeschnitten werden kann. Der Arbeitsgang beim Umstellen gliedert sich in
drei Abschnitte: zuerst wird der Verschluß der anliegenden Zunge aufgehoben und die
abliegende Zunge allein verschoben, dann gehen beide Zungen gemeinschaftlich weiter,
worauf endlich die jetzt anliegende Zunge verschlossen wird, während sich die andere
allein noch weiterbewegt. Beim Aufschneiden wird derselbe Arbeitsgang, statt vom
Weichenantrieb aus, durch den Druck des Radspurkranzes gegen die abliegende, die
Spur verengende Zunge eingeleitet.
Die Weichenantriebe geben die von den Stellzeugen aus durch Gestänge-
oder Drahtleitungen übertragene Bewegung an die Weiche weiter und vermitteln so
deren Umstellung. Beim Auffahren der mit aufschneidbaren Spitzenverschlüssen ver-
sehenen Weichen wird die Zungenbewegung rückwärts durch die Antriebe ın die
Leitungen und von diesen nach dem Stellwerk übertragen.
Die Weichenantriebe für Drahtzug (Taf. 59—62) sind alle mit Sperrvorrichtungen
versehen, die verhindern, daß bei Drahtbruch die Weiche durch die Spannung des un-
gerissenen Drahts von selbst verstellt wird.
Bei dem Gelenkweichenschloß nach Taf. 54 wird die jeweilig anliegende Zunge
dadurch verschlossen, daß sie durch eine im Zungenkloben gelagerte Druckstange gegen
die Verschlußplatte abgestützt wird, die zwischen den Schienen auf eine Schwelle ge-
schraubt und für den Verschluß der zwei Zungen gleichartig nach beiden Seiten aus-
gebildet ist. Für die Gelenkverbindung der Druckstangen greifen an ihren mit Stütz-
flächen und Anschlägen versehenen Köpfen Lenker an, deren Enden zu einem Gelenk
vereinigt und durch eine auf der Verschlußplatte gelagerte Schwinge geführt werden. An
demselben Gelenkbolzen greift auch die von der Weichenleitung aus bewegte Antrieb-
stange an, von der die Bewegung des Weichensignals durch einen Kloben abgeleitet
wird, in den die Signalstellstange mit Gewinde eingesetzt ist. Die gerade Vorderfläche
der Verschlußplatte führt die Köpfe der Druckstangen, bevor der Verschluß eintritt.
Bei dem Hakenweichenschloß nach Taf. 55 wird die anliegende Zunge unmittelbar
mit der Backenschiene verklammert, so daß die Sicherheit des Verschlusses nicht von
der unverrückbaren Lage der Zwischenteile abhängt. Die Verschlußplatte ist an der
Schiene selbst befestigt, wobei für jede Zunge ein besonderes Verschlußstück vorhanden
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Taf. 54
(Zchg. 5381 h)
Taf. 55
(Zchg. 6400)