Full text: Einzel-Konstruktionen der Weichen- und Signal-Stellerei

  
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bunden ist. Wird nun die Fahrschiene in der Mitte der Kontaktvorrichtung durch eine 
Fahrzeugachse belastet, so weicht die mit der Schiene verschraubte Mitte des Flach- 
eisens nach unten aus, das ebenfalls an der Fahrschiene befestigte Ende des Flacheisens 
bewegt sich mit der Schiene nach oben, und hierdurch geht das freie Flacheisenende 
nach unten. Andererseits bewegt sich die Stellschraube nach oben, dreht dadurch den 
Übersetzungshebel und dieser hebt das rechte Ende des am Flacheisen gelagerten, mit 
Quecksilber gefüllten Kontakthebels nach oben. Beim Kontakthebel für Arbeitsstrom 
(vgl. Taf. 83, unten) bringt nun das Quecksilber den isolierten Kontaktstift mit dem 
Gußkörper der Vorrichtung in leitende Verbindung. Der Kontaktstift ist mit einer in 
der Nähe der Kabeleinführung sitzenden, isolierten Anschlußklemme durch eine elastische 
Schnur leitend verbunden. Beim Kontakthebel für Ruhestrom taucht der Kontaktstift 
in der Grundstellung in das Quecksilber ein und bewirkt damit einen Leitungsschluß, 
der durch das Anheben des Kontakthebels unterbrochen wird. 
Die Vorrichtung ist durch ein an den Enden gestütztes L]- Eisen, sowie durch 
eine Blechkappe gegen Witterungseinflüsse usw. geschützt. 
  
XIV. Armsignale (Taf. 84-96) 
Die Armsignale zeigen an, ob der Gleisabschnitt, für den sie gelten, befahren 
werden darf oder nicht. Zu diesem Zweck haben auf den deutschen Bahnen die ein- 
armigen Signale meistens zwei Stellungen, von denen die wagerechte Armlage »Halt«, 
die Stellung unter 45? schrüg rechts nach oben »freie Fahrt« bedeutet. Zwei- und 
dreiarmige Signale kennzeichnen aufjerdem, ob die Fahrt für das durchgehende oder 
für ein abzweigendes Gleis frei ist. In der Dunkelheit erfolgt die Signalisierung durch 
die an den Signalen angeordneten Laternen, die verschiedenfarbig geblendet werden. 
Die dargestellten Signale, mit Ausnahme derjenigen nach Taf. 87a und 90, be- 
sitzen einen aus senkrechten | -Eisen bestehenden, besteigbaren Mast mit Flacheisen- 
Gitterwerk, der mit einem schmiedeeisernen Fundament in die Erde gesetzt. wird. Der 
Mast trágt die drehbaren gegitterten Signalarme, die zugehórige Antriebvorrichtung für 
Doppeldrahtzug und den Laternenaufzug. Das Fundament kann bei Signalen bis zu 
7,5 m Hohe mit dem Mast fest verbunden werden (vgl. Taf. 84 und 85), während für 
höhere Signale das Fundament in der Regel einen Drehbolzen besitzt, um den der 
Mast aufgerichtet bezw. umgelegt werden kann (vgl. Taf. 86 und ft). 
Bei dem Signal nach Taf. 84 werden die beiden Arme durch Lenkstangen und 
Winkelhebel von einer gemeinsamen Kurvenrolle aus bewegt, auf welcher der über eine 
mittlere Druckrole und zwei untere Ablenkrollen geleitete Doppeldrahtzug befestigt 
ist. Die Antriebrolle hat auf jeder Seite eine Kurvenrille, worin ein an einem Winkel- 
hebel gelagertes Róllchen làuft, um durch die am anderen Schenkel des Winkelhebels 
angreifende Lenkstange den Kurvenschub auf den betreffenden Signalarm zu übertragen. 
Die Kurven sind so gestaltet, dafí beim Drehen der Rolle in der einen Richtung nur 
der obere Arm auf Fahrt gezogen wird, während der untere seine Lage beibehált, wo- 
gegen beim Drehen der Rolle in der anderen Richtung beide Arme in die Fahrstellung 
gebracht werden. Beim Reifen eines Leitungsdrahts wird durch die gewählte Kurven- 
form die Haltstellung der Signalarme unter Einwirkung des Spannwerks gesichert; die 
Tat. 84 
(Zchg. 6960 f) 
 
	        
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