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Der besteigbare Signalmast besteht aus zwei LI-Eisen, die unten durch Bleche, oben
durch Gitterwerk versteift sind. Die Antriebvorrichtung stimmt mit derjenigen nach
Taf. 87 überein.
Der dargestellte Mast kann auch mit der Ausrüstung nach Taf, 86 versehen werden.
Das dreiarmige Signal nach Taf. 88 wird durch zwei Doppeldrahtzüge bedient, von
denen jeder über zwei untere Ablenkrollen und eine mittlere Druckrolle geleitet ist
und auf einer Kurvenantriebrolle endigt. Wáhrend die obere dieser beiden Kurvenrollen
den ersten und zweiten Signalarm in derselben Weise stellt, wie die Rolle nach Taf. 84,
bewirkt die untere Kurvenrolle vor dem Ziehen aller drei Arme die Kupplung des
dritten Arms mit dem zweiten. Zu diesem Zweck steht der làngere Schenkel des von
der Kurve der unteren Antriebrolle gesteuerten Winkelhebels durch einen Lenker in
Verbindung mit der Kuppelstange, deren unteres Ende sich mittels Róllchens an einem
am Mast befestigten Lagerstück entsprechend führt, wáührend das obere Ende der
Stange am zweiten Signalarm angreift. An den kürzeren Winkelhebelschenkel ist ein
senkrechter Schieber angelenkt, der in der Grundstellung der Kurvenrolle den dritten
Signalarm derartig verriegelt, daß er nicht durch zufällige äußere Einflüsse aus seiner
Haltlage gebracht werden kann. Wird die untere Kurvenrolle durch ihren Drahtzug in
dem für das Kuppeln in Frage kommenden Sinn gedreht, so wird der Schieber nach
unten gezogen und gibt den dritten Signalarm frei, wobei das Maul der Kuppelstange
über einen am zweiten Arm angebrachten Zapfen tritt und dadurch diesen Arm mit
dem dritten zwangläufig verbindet (vgl. die gezeichnete »Kuppelstellung«). Wenn darauf
die obere Kurvenrolle in der für zwei Arme geltenden Richtung gedreht wird, so nimmt
der zweite Arm den dritten mit und es erscheint das Signalbild »drei Arme Fahrt«.
Bei einem Bruch der an der oberen Kurvenrolle angreifenden Stelleitung in Halt- oder
Fahrstellung der Signalarme wird durch die Spannwerkswirkung die Haltstellung der
drei Signalarme zwangläufig gesichert. Reifst die an der unteren Kurvenrolle endigende
Leitung in Haltstellung des Signals — einerlei ob im gekuppelten oder ungekuppelten
Zustand — so tritt das Róllchen am unteren Ende der Kuppelstange unter das feste
Bogenstück und hindert dadurch eine Bewegung des zweiten und dritten Arms. Wenn
dagegen die Kuppelleitung bricht, wáhrend sich die drei Arme in Fahrstellung befinden,
so wird die Entkupplung des dritten Arms dadurch verhindert, daß das untere Ende
der Kuppelstange sich mit seinem Róllchen gegen die innere Flàche des Bogen-
stücks legt.
Taf. 89 zeigt ein zweiarmiges Wegesignal und ein einarmiges Ausfahrsignal an
gemeinsamem Mast, der zur Bedienung der Signalarme und ihrer Laternen zwei Kurven-
antriebrollen und zwei Laternenaufzüge trägt, die in der Bauart nach Taf. 85 ausge-
bildet sind.
Taf. 90 stellt das Einfahrsignal mit Ausfahrvorsignal der Koniglich Bayerischen
Staatseisenbahnen dar. Wihrend der oben am Mast gelagerte Signalarm durch seine
wagerechte oder schrige Lage die Einfahrt in den Bahnhof verbietet oder erlaubt,
kündigt die in etwa halber Masthöhe angeordnete Scheibe dem Lokomotivführer an,
ob das zugehörige Ausfahrsignal der anderen Bahnhofseite sich in Fahr- oder Halt-
stellung befindet, d. h. ob der betreffende Zug »durchfahren« darf oder nicht. In
Grundstellung zeigt das Ausfahrvorsignal die volle runde Scheibe, in gezogener Stellung
einen schrág nach oben stehenden pfeilfórmigen Arm. Die Bewegung des Einfahrarms
und der Scheibe erfordert nur einen Doppeldrahtzug, welcher auf der unten am Mast
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Taf. 88
(Zchg. 9164 a)
Taf. 89
(Zchg. 9091 f)
Taf. 90
(Zchg. 11332)