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Die beiden Schlagbáume der órtlich bedienten Schranke nach Taf. 102 sind in
kráftigen Dreiecksgestellen gelagert, die mit Streben und Unterzügen in die Erde ge-
setzt werden. Jeder Baum trägt eine Gleitbahn, die von der darunter angeordneten
Seilrolle durch einen Zapfen mit Róllchen angetrieben wird. Die Seilrolle des einen der
beiden Bäume ist mit einem Zahnkranz versehen, der mittels eines Triebrads, unter Ein-
schaltung eines weiteren Vorgeleges, durch die Handkurbel gedreht wird. Während
mithin dieser Schrankenbaum unmittelbar von der an seinem Gestell sitzenden Winde
beeinflufst wird, ist der andere Baum durch einen geschlossenen Doppeldrahtzug, der
über Ablenkrollen an beiden Gestellen geführt wird, so angekuppelt, daf seine Seilrolle
die Bewegungen der mit der Winde verbundenen Antriebrolle mitmacht. In geschlossenem
Zustand der Schranke legen sich die freien Enden der Bäume in die Gabeln ihrer Auf-
schlagpfosten, während die Bäume an ihren anderen Enden über die Drehpunkte hinaus
verlängert und mit Ausgleichgewichten versehen sind. Die Bewegung der Schranke ver-
langsamt sich nach den Endstellungen hin, wodurch ein leichter Gang erzielt und heftiges
Aufschlagen vermieden wird. Die Bäume stehen in geöffneter Stellung vollständig senk-
recht; sie sind auch in geschlossener Lage einzeln durch ihre Antriebe festgehalten,
so daß sie nur durch die Winde bewegt werden können und es wird bei dem Versuch,
durch unmittelbares Anheben der Bäume die Schranke zu öffnen, der Drahtzug nicht
_ beansprucht.
An dem einen oder auch an jedem der beiden Gestelle kann eine drehbare Laterne
angeordnet werden, die sich mit dem Baum bewegt und bei Nacht anzeigt, ob sich die
Schranke in geschlossener oder geöffneter Stellung befindet. Die Bäume werden aus
Holz (bis zu 7 m Länge) oder aus Stahlblech hergestellt und können (wie gezeichnet)
mit Gitterbehang versehen werden.
Die Winde der örtlich bedienten Schranke kann auch an besonderem Gestell neben
dem Überweg bezw. in dessen nächster Nähe angeordnet werden, wobei das Winde-
gestell entweder in die Erde gesetzt oder an der Gebäudewand bezw. auf der Hebel-
bank eines unmittelbar benachbarten Stellwerks (vgl. Taf. 22) befestigt wird. Die Doppel-
drahtleitung ist dann von der Winde aus über beide Antriebrollen der Schranke geführt.
Die schematisch dargestellten Fälle zeigen verschiedene Anordnungen von Schranken-
anlagen.
Bei der fernbedienten Schranke nach Taf. 103 sind die Bäume und Gestelle von
derselben Bauart wie bei der vorbeschriebenen Schranke nach Taf. 102, auch der zwang-
läufige Gleitbahnantrieb ist in gleichartiger Weise ausgebildet, nur ermöglicht er das
Öffnen der Schranke beim unmittelbaren Anheben eines der Bäume durch etwa ver-
sehentlich eingeschlossene Personen. An einem der beiden Gestelle ist außerdem ein
Glockenwerk angebracht, das das Schließen der Schranke rechtzeitig ankündigt (»Vor-
läuten«). Beide Antriebrollen drehen sich beim Vorläuten, ohne eine Bewegung auf die
Bäume zu übertragen; Vorsprünge an einer der Rollen bringen hierbei durch Aufwerfen
des Glockenhammers das Läutewerk zum Ertönen. Der zum Bewegen der Schranke
dienende Doppeldrahtzug geht über beide Antriebrollen hinweg und wird unten an den
Gestellen mittels Ablenkrollen geführt, deren Anordnung aus den dargestellten Lage-
skizzen ersichtlich ist.
Die mit mehrfachem Rädervorgelege ausgerüstete Winde besitzt ein besonderes
Gestell, das entweder, wie hier gezeichnet, in die Erde gesetzt oder nach Taf. 22 im
Stellwerksgebáude angeordnet wird. Beim Offnen der Schranke tritt eine selbsttátige
Sperrvorrichtung an der Winde in Wirkung und verhindert das Wiederschliefsen solange,
bis der Wärter durch vollständiges Zurückdrehen der Kurbel den zum Vorlàáuten er-
forderlichen Leerlauf der Schranken-Antriebrollen ausgeführt hat. Diese Sperre begrenzt
Taf. 102
(Zchg. 9060
Taf. 103
(Zchg. 9860 v)
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