Taf. 104
(Zchg. 11401)
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gleichzeitig den Stellweg des Drahtzugs nach beiden Seiten hin und verhindert dadurch
ein übermäßiges Anspannen der Leitung. Ein Zeiger an der Winde, der sich auf einer
Schraubenspindel vor einem Schild verschiebt, gibt die Schrankenstellung an, und eine
am Windegestell sitzende Glocke macht den Wärter aufmerksam, wenn die Schranke
vom Überweg aus geöffnet wird.
Die Schlagbäume der fernbedienten Schranke nach Taf. 104 sind aus Holz (bis zu 7 m
Länge) oder aus Stahlblech hergestellt und in je einem kräftigen Gestell von Dreiecksform
gelagert. Jeder der beiden Bäume wird durch eine besondere Seilrolle angetrieben und
die zugehörige Doppeldrahtleitung ist mit entsprechenden unteren Ablenkungen an den
Gestellen über beide Rollen hinweggeführt. Die Seilrollen sind unterhalb der Baumdreh-
punkte an den Gestellen gelagert und tragen je einen Zapfen, an den zur Verbindung
mit dem am Baum sitzenden Angriffszapfen eine Lasche angelenkt ist. Die Bäume
stehen bei geöffneter Schranke senkrecht und legen bei geschlossener Stellung ihre freien
Enden in die Gabeln der Aufschlagpfosten. Hinter den Drehpunkten sind auf den
Bäumen Gewichte angeordnet, die zur Ausgleichung dienen. An einem der Schranken-
gestelle befindet sich ein Läutewerk, dessen Ertönen die bevorstehende Sperrung des
Überwegs ankündigt (»Vorlàuten«); dazu wird der Glockenhammer beim Beginn des
Schrankenschlie&ens durch Ansätze der Seilrolle aufgeworfen. Die Laschen-Angriffs-
punkte sind so gewählt, daß hierdurch und infolge der besonderen noch näher zu er-
wähnenden Bauart der Schrankenwinde während des beim Schließen zunächst zurück-
zulegenden Vorläutewegs, die Bäume nur einen Drehwinkel von etwa 30° ausführen,
so daß sie nach beendetem Vorläuten zwar den Überweg noch hinreichend freilassen,
aber doch — abgesehen von anderen Kennzeichen — durch ihre Schrägstellung anzeigen,
daß das Vorläuten erfolgt ist. Beim weiteren Schließen wird die Baumbewegung zu-
nächst beschleunigt, gegen Ende jedoch wieder stetig verlangsamt, wodurch einerseits
ein hartes Anschlagen in den Endstellungen vermieden, andererseits ein geringer Kraft-
aufwand für das Bewegen aus den Endlagen erfordert wird. Auch vom Überweg aus
läßt sich die geschlossene Schranke leicht öffnen, so daß eingeschlossene Personen sich
befreien können.
Erforderlichenfalls werden die Schrankenbäume mit Gitterbehang nach Taf. 102
versehen. Ebenso kann die auf den Taf. 102 und 103 dargestellte drehbare Laterne
auch an der vorliegenden Schranke angeordnet werden.
Die Schrankenwinde ist an einem in die Erde gesetzten Dreiecksständer ge-
lagert, wenn sie nicht im Stellwerksgebäude untergebracht wird. Das durch eine Hand-
kurbel anzutreibende Rädervorgelege der Winde ist so eingerichtet, daß das Vorläuten
etwa 15 bis 20 Sekunden dauert. Der eigenartige Seiltrieb besteht aus zwei versetzt
angeordneten Rollenhälften, von denen jede einen Leitungsstrang aufnimmt. Durch diese
exzentrische Lage der Seilrillen wird, wie oben schon erwähnt, die Baumbewegung in
der Nähe der Endstellungen noch mehr verlangsamt. Die Winde ist, wie diejenige nach
Taf. 103, mit einer selbsttätigen Sperrvorrichtung versehen, die beim Öffnen der Schranke
in Wirkung tritt und das Wiederschließen solange verhindert, bis durch Drehen der
Windekurbel der zum nachherigen Vorläuten erforderliche Leitungsweg ganz zurück-
gelegt ist. Diese Sperre begrenzt gleichzeitig den Stellweg des Drahtzugs nach beiden
Seiten hin und verhindert dadurch ein übermäßiges Anspannen der Leitung. Zur Kenn-
zeichnung der Schrankenbewegung bezw. des Vorläutens befindet sich am Windebock
ein drehbares, dreieckiges Schild, das durch eine Kurve an der Seilrolle zwangläufig
mitbewegt wird und in beiden Endlagen der Schranke wagerecht liegt. Sofort beim Be-
ginn des Schrankenschließens stellt sich das Schild senkrecht und verbleibt in dieser
Lage bis zur Beendigung des Vorläutewegs, wo es, entsprechend der Baumstellung, eine