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Abschnitt V. Betriebskapital und Selbstkosten.
die schwierige Finanzlage berücksichtigen und verlangen werden,
daß ihren Einlagen besondere Vorrechte gegenüber denen des
Besitzers eingeräumt werden. Im Falle eines etwaigen Konkurses
wollen sie mehr Deckung haben als die eigentlichen Besitzer. Bei
Aktien-Gesellschaften kann das Kapital durch Herausgabe neuer
Aktien beschafft werden. Steht die Aktien-Gesellschaft sehr
schlecht, und sind die Grundstücke, Gebäude, Maschinen usw.
durch Hypotheken schon überlastet, so wird das Aktienkapital
durch Zusammenlegen (1:3 oder I: 5) verringert und durch
Herausgabe neuer Aktien die ursprüngliche Höhe wieder erreicht;
dadurch fließt der Unternehmung wieder neues Kapital zu. Wenn
dieser Weg nicht den gewünschten Erfolg bringt, erfolgt oft noch-
mals eine Zusammenlegung der Aktien.
Es wird nicht möglich sein, den Einfluß des Betriebs-
kapitals auf die Selbstkosten zahlenmäßig nachzuweissen. Man
muß sich deshalb wohl mit den Erfahrungstatsachen begnügen.