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Abschnitt VIII. Öffentliche Submission.
Meist enthalten die in den Ausschreibungen erwähnten
„Bedingungen“
a) das Angebotsformular, zur Eintragung des Preises und
etwaiger besonderer Angaben;
b) die besonderen Bedingungen, die den Gegenstand selbst
betreffen, wie solche über Material, Bezugsquellen, Angabe
der Namen von Unterübernehmern, Zeichnungen, An-
lieferung, Abnahme usw.;
die allgemeinen Submissionsbedingungen, welche von den
einzelnen Behörden für alle zu vergebenden Arbeiten und
Lieferungen besonders aufgestellt worden sind.
Aus dem folgenden Beispiel ist zu ersehen, wie die Unter-
lagen zur Offertenabgabe in Form und Inhalt gehalten sein
können.
Beispiel einer öffentlichen Verdingung einer Behörde.
Lieferung einer Hobelmaschine.
a) Allgemeine Vorschriften.
Die Bewerber haben ihre Angebote bis zu dem in der Bekannt-
machung angegebenen Tage, mittags 12 Uhr, unter Benutzung des
anliegenden Angebotsbogens, in geschlossenem Briefe einzureichen. In
der unmittelbar darauf stattfindenden Verhandlung, zu welcher die
Bewerber und deren Bevollmächtigten Zutritt erhalten, werden die ein-
gegangenen Angebote geöffnet und aus jedem der Name und die
Preisforderung mitgeteilt. Die Bewerber bleiben 4 Wochen, vom Tage
der Verhandlung an gerechnet, an ihre Angebote gebunden.
Für diese Ausschreibung waren die folgenden besonderen Bedin-
gungen aufgestellt.
b) Besondere Bedingungen.
Gegenstand der Übernahme.
Die Übergabe umfaßt nach Maßgabe der nachfolgenden Beschrei-
bung die Lieferung einer Hobelmaschine.
$ 1. Beschreibung der Lieferung. Eine Präzisions-Hobel-
maschine neuester Konstruktion, Hobellänge 1500 mm, Hobelbreite
800 mm, Hobelhöhe 800 mm für Zahnstangenbetrieb, Tisch in flachen,
seitlich nachstellbaren Bahnen laufend, mit automatischer Rollen-
schmierung, großer Räderübersetzung, vollständig innerhalb der Ma-
schine liegend und besonders großem Zahnstangentrieb, mit schnellem
Rücklauf und verbesserter, sehr präzis wirkender Umsteuerung. Der
schwere Quersupport ist an kräftig gehaltenen Ständern von Hand in
Höhe verstellbar und trägt einen selbsttätig horizontal, vertikal und in
allen Winkeln arbeitenden Werkzeugsupport mit automatischem Meigel-
hub beim Rückgang des Tisches versehen. Die Schaltung erfolgt
durch Zahnstange, präzis wirkend und innerhalb 0,3—10 mm pro Hub
variabel, die Zahnstange ist ausbalanciert. Der Antrieb erfolgt durch
offenen und gekreuzten Riemen, mit verbesserter Umsteuerung derge-
stalt, daß jeder Riemen für sich und in entsprechender Wechselwirkung
bewegt werden kann. Umsteuerung des Tisches und Schaltung des
Werkzeuges sind unabhängig voneinander. Sämtliche Räder und die
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