Full text: Die Preisbildung in der Maschinen-Industrie

Wesen der Interessengemeinschaft. 
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sein. Durch weitgehendste Arbeitsteilung und Spezialisierung 
sucht man zu vermeiden, daß die beteiligten Werke sich so- 
wohl für die Fabrikation der großen wie der kleinen Maschinen 
kostspielige Einrichtungen anschaffen. Jedes der Interessen- 
gemeinschaft angehörende Werk wird sich auf bestimmte 
Größen und Arten von Maschinen beschränken, um dadurch 
eine erhebliche Ersparnis in den Betriebseinrichtungen zu er- 
zielen. So kommt es vor, daß von drei Firmen nach Eingang 
einer Interessengemeinschaft die eine nur Walzwerke, die andere 
Krane und die dritte Eisenkonstruktionen herstellt. 
Bei manchen Interessengemeinschaften bleibt die Selb- 
ständigkeit der beteiligten Firmen weitgehend gewahrt, bei 
anderen hingegen ist sie durch Einsetzen einer obersten Ge- 
schäftsleitung mehr oder weniger stark beschränkt. Durch 
Verminderung der Beamtenzahl, durch gemeinsamen Einkauf 
von Materialien sucht man eine Verbilligung der Selbstkosten 
zu erreichen. Als oberste Körperschaft bei den Interessen- 
gemeinschaften findet man meist den Delegationsrat, dem die 
Direktoren, mitunter auch Vorsitzende oder Mitglieder des 
Aufsichtsrates der beteiligten Gesellschaften, in vertragsmäßig 
festgetzter Anzahl angehören. 
Ein bei einer an der Interessengemeinschaft beteiligten 
Firma eingegangener Auftrag wird von dieser ausgeführt, wenn 
der Auftrag für die betreffende Werkstatt geeignet ist. Im 
anderen Falle erhält diejenige Firma den Auftrag, die sich am 
besten zur Ausführung eignet, worüber im Streitfalle der Dele- 
gationsrat zu entscheiden hat. Demnach findet eine Ver- 
teilung der Aufträge unter den Interessenten statt. Bezüglich der 
Offertpreise bestehen bestimmte Vereinbarungen. Bei einer 
Submission reicht nur eine Firma Offerte ein; auch hierüber 
steht dem Delegationsrat die Entscheidung zu. 
Die Interessengemeinschaft steht und fällt mit dem Maße 
des gegenseitigen Vertrauens der beteiligten Werke. Sobald 
wegen des Geschäftsgebarens oder der finanziellen Ergebnisse 
Meinungsverschiedenheiten entstehen, können sich unhaltbare 
Zustände ergeben, deren Folge bei den industriellen Interessen- 
gemeinschaften meistens die Fusion sein wird. Eine Trennung 
der beteiligten Firmen, d. h. Auflösung der Gemeinschaft, ist 
sehr schwer möglich, da durch das vorherige gemeinsame Ar- 
beiten die gegenseitige Geschäftsführung und Absatzgebiete be- 
kannt sein werden. 
In der Maschinenindustrie bilden sich häufig Interessen- 
gemeinschaften, jedoch folgt meistens nach kurzer Zeit die Auf- 
lösung.
	        
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