Wesen der Interessengemeinschaft.
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sein. Durch weitgehendste Arbeitsteilung und Spezialisierung
sucht man zu vermeiden, daß die beteiligten Werke sich so-
wohl für die Fabrikation der großen wie der kleinen Maschinen
kostspielige Einrichtungen anschaffen. Jedes der Interessen-
gemeinschaft angehörende Werk wird sich auf bestimmte
Größen und Arten von Maschinen beschränken, um dadurch
eine erhebliche Ersparnis in den Betriebseinrichtungen zu er-
zielen. So kommt es vor, daß von drei Firmen nach Eingang
einer Interessengemeinschaft die eine nur Walzwerke, die andere
Krane und die dritte Eisenkonstruktionen herstellt.
Bei manchen Interessengemeinschaften bleibt die Selb-
ständigkeit der beteiligten Firmen weitgehend gewahrt, bei
anderen hingegen ist sie durch Einsetzen einer obersten Ge-
schäftsleitung mehr oder weniger stark beschränkt. Durch
Verminderung der Beamtenzahl, durch gemeinsamen Einkauf
von Materialien sucht man eine Verbilligung der Selbstkosten
zu erreichen. Als oberste Körperschaft bei den Interessen-
gemeinschaften findet man meist den Delegationsrat, dem die
Direktoren, mitunter auch Vorsitzende oder Mitglieder des
Aufsichtsrates der beteiligten Gesellschaften, in vertragsmäßig
festgetzter Anzahl angehören.
Ein bei einer an der Interessengemeinschaft beteiligten
Firma eingegangener Auftrag wird von dieser ausgeführt, wenn
der Auftrag für die betreffende Werkstatt geeignet ist. Im
anderen Falle erhält diejenige Firma den Auftrag, die sich am
besten zur Ausführung eignet, worüber im Streitfalle der Dele-
gationsrat zu entscheiden hat. Demnach findet eine Ver-
teilung der Aufträge unter den Interessenten statt. Bezüglich der
Offertpreise bestehen bestimmte Vereinbarungen. Bei einer
Submission reicht nur eine Firma Offerte ein; auch hierüber
steht dem Delegationsrat die Entscheidung zu.
Die Interessengemeinschaft steht und fällt mit dem Maße
des gegenseitigen Vertrauens der beteiligten Werke. Sobald
wegen des Geschäftsgebarens oder der finanziellen Ergebnisse
Meinungsverschiedenheiten entstehen, können sich unhaltbare
Zustände ergeben, deren Folge bei den industriellen Interessen-
gemeinschaften meistens die Fusion sein wird. Eine Trennung
der beteiligten Firmen, d. h. Auflösung der Gemeinschaft, ist
sehr schwer möglich, da durch das vorherige gemeinsame Ar-
beiten die gegenseitige Geschäftsführung und Absatzgebiete be-
kannt sein werden.
In der Maschinenindustrie bilden sich häufig Interessen-
gemeinschaften, jedoch folgt meistens nach kurzer Zeit die Auf-
lösung.