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Abschnitt XII, Verkaufsgesellschaften, Verbände.
Abschnitt XIL
Verkaufsgesellschaft, Verkaufsmonopol,
Verbände.
Zuweilen wird von einer Gesellschaft das Verkaufsmonopol
eines Fabrikates erworben. Als Beispiel sei die „Rheinische
Automobilgesellschaft“ (Akt.-Ges.) in Mannheim, die 1906
gegründet wurde und ein Aktienkapital von 2 Millionen Mark be-
sitzt, angeführt. Statutenmäßiger Zweck dieser Gesellschaft ist der
Harnıdel mit Kraftfahrzeugen und Zubehörteilen. Sie besitzt das
Verkaufsmonopol für Benz-Kraftfahrzeuge in Württemberg, Baden,
Brandenburg. Die übrigen Bezirke unterstehen der Fabrik
oder dem ernannten Vertreter. Wie bedeutend der Wert einer
derartigen Verkaufsgesellschaft ist, ergibt sich daraus, daß diese
wieder weitere Filialen, so in Brandenburg unterhalten kann.
In der Maschinenindustrie ist eine Preisregelung wegen
der so verschiedenartigen Produkte sehr schwer möglich; am
leichtesten sind Einheitspreise bei patentierten Erzeugnissen zu
erzielen, da der Patentinhaber die betreffenden Maschinen zu
gleichen Preisen auf den Markt bringen kann und die Lizenz-
inhaber in der Preisfestsetzung dem Lizenzgeber unterworfen
sein können.
Beispielsweise lag es in der Hand des verdienstvollen Er-
finders des Dieselmotors, eine allgemeine Preisregelung durch-
zuführen. Die von ihm ins Leben gerufene Dieselmotoren-
fabrik in Augsburg hatte den ausgesprochenen Zweck, vor
allem die kleineren Dieselmotoren zu bauen.
Die AEG, Brown-Bovery und einige andere Firmen be-
sitzen das Parsonpatent zur Herstellung von Dampfturbinen.
. Syndikat. Wird die Lizenz zum Bau einer Maschine
an mehrere Firmen gewährt, scheint es nahezuliegen, die Zu-
sammengehörigkeit auch äußerlich durch besondere Namen zu
kennzeichnen.
Beispiel: Zoelly-Syndikat. Dieses Syndikat, welches
die Zoelly-Turbine verteilt, hat sich mit einer Reihe von Fabri-
kanten verständigt und diesen für verschiedene Gebiete und
verschiedene Anwendungsarten das Ausführungsrecht in be-
schränktem Maße vergeben!. Für die Mitglieder des Syndikats
bestehen u. a. auch gleiche Lieferungsbedingungen.
1 Technik und Wirtschaft, Jahrg. 1909, Heft 5, S. 223.