Full text: Die Preisbildung in der Maschinen-Industrie

Urteile der Gerichte über Veräbredungen. 
77 
dorfer Elektrizitätswerk hatte als Baugesellschaft die Ausführung der 
Arbeiten übernommen. Das Elektrizitätswerk ließ eine Submission 
ausschreiben, um Unternehmer für die Erdarbeiten und andere für die 
Brückenarbeiten zu gewinnen. Nunmehr trafen 4 Bauunternehmer in 
Kiel ein Abkommen darüber, wie sie sich gegenüber der Submission 
verhalten wollten. Als Resultat kam ein Beschluß zustande, daß eine 
Firma ein Mindestgebot für die Brückenarbeiten, eine andere ein solches 
für die Erdarbeiten abgeben sollte: dagegen sollten die anderen Firmen 
entsprechend höhere Gebote abgeben. Wenn eine der Firmen, die das 
Mindestgebot abgegeben hatte, den Zuschlag für eine der Arbeiten 
erhalten sollte, so hatte sie 1000 Mark an die andere Firma zu zahlen. 
Im Falle eine Firma mit dem höheren Angebot den Zuschlag erhalten 
würde, so sollte sie 2000 Mark an diejenige zahlen, die das Mindestangebot 
abgegeben hatte. Wenn aber eine für die Erdarbeiten vorgesehene 
Firma sämtliche Arbeiten erhalten sollte, so sollte die jetzt klagende 
Firma doch als Subunternehmerin die Brückenarbeiten in Auftrag be- 
kommen. In Wirklichkeit erhielt dann auch die Firma St. &G, 
sämtliche Arbeiten für den Preis von 60000 Mark zugeschlagen. Es 
entstand nun ein Streit zwischen den Parteien wegen Übertragung der 
Brückenarbeiten, Die Klägerin verlangte, daß ihr die Brückenarbeiten 
übertragen, oder daß an sie eine Abfindungssumme von 9000 Mark 
gezahlt würde. 
Die Klage wurde vom Landgericht und dem Oberlandes- 
gericht Kiel abgewiesen, und zwar deshalb, ‚weil nach der 
Ansicht des Gerichtes die vier Unternehmer das Übereinkommen 
nur zur Täuschung der Bauherrin eingegangen seien. Das 
Versprechen der Übertragung der Brückenarbeiten sei allerdings 
kein Verstoß gegen die guten Sitten. Nur die Einstellung 
von höheren Preisen sei nicht berechtigt, da das Mindesgebot 
dadurch besonders günstig erscheint, und die Bauherrin doch 
annehmen mußte, daß die höheren Gebote auf Grund genauer 
Berechnung abgegeben wurden und deshalb angemessen seien. 
Diesen Teil des Vertrages erklärte das Gericht als gegen die 
guten Sitten verstoßend, und deshalb war auch nach $ 139 des 
Bürgerlichen Gesetzbuches der ganze Vertrag ungültig. Das 
Reichsgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben 
und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung 
an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. (Aktenzeichen 3, 
444/10.) 
Ähnliche Verabredungen über Preise sollen auch in der 
Maschinenindustrie vorgekommen sein. Wegen nicht genauer 
Kenntnis des Sachverhaltes dieser Fälle wurden die obigen 
beiden Beispiele aus dem Baufach angeführt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.